Beschlussvorlage - VO/3629/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Wanderweg vom Stiefel zur Stiefeler Hütte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Wirtschaftsförderung (05)
- Bearbeiter:
- Björn Spengler
- Beteiligt:
- Wirtschaftsförderung (05)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Entscheidung
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14.05.2018
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Erläuterung
Die CDU-Ortsratsfraktion hat um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten. Es wird auf den beigefügten Antrag, Ziffer 1 der CDU-Ortsratsfraktion verwiesen.
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:
Zum Thema Wanderweg vom Stiefel zur Stielfeler Hütte gab es am 16. April 2018 einen Termin zur Besprechung „Zustand und weiteres Vorgehen der Stiefeltreppe“.
Teilnehmer waren:
Herr Hans Wagner – Oberbürgermeister Stadt St. Ingbert
Herr Thomas Debrand – Wirtschaftsförderer Stadt St. Ingbert
Frau Iris Stodden – Leiterin 5/52
Frau Konschak-Klein – Leiterin 1/13
Herr Christian Lambert – Abteilung 64
Herr Uwe Tobä – SaarForst, Geschäftsbereich 3 - Liegenschaften, Dienstleistungen
Herr Michael Weber – SaarForst, Revierleiter St. Ingbert Süd
Frau Kirsten Schwarz – Saarpfalz-Touristik
In der Besprechung vom 16. April 2018 informierte der OB Wagner die Anwesenden über den aktuellen Zustand des Weges zwischen Stiefelhütte und Wahrzeichen Stiefel, der vor Jahren eingebaute Treppe, die im Herbst 2017 aus Sicherheitsgründen vorübergehend geschlossen werden musste (siehe Bildmaterial in der Anlage). Die Stadtverwaltung befürchtete Haftungsprobleme, da der ursprüngliche Erbauer der Treppe nicht eruiert werden konnte.
Herr Tobä stellte fest, dass derzeit der SaarForst als Grundstückseigentümer haftend im Falle eines Unfalls sei. Es sei aber im Falle der Treppe wichtig gewesen, nach Kenntnisnahmen potentieller Gefahr den Treppenabschnitt zu sperren, was seitens der Stadtverwaltung i.A. von Frau Stodden auch geschah.
Weitere Vorgehensweise:
Herr Tobä wird den unteren Teil der Stiefeltreppe fachmännisch entfernen und wieder in seinen natürlichen Ausgangszustand bringen. Des Weiteren wird der Saarforst einen TÜV beauftragen, der den oberen Teil der Stiefeltreppe und auch das Geländer um den Stiefel überprüfen wird. Der Stadtverwaltung GB5/52 wird das Ergebnis vom TÜV dann mitgeteilt. GB5/52 wird das Ergebnis vom TÜV dem FIWIBI-Ausschuss vorlegen und dann evtl.je nach Ergebnis weitere Vorgehensweisen entscheiden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,2 MB
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2
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öffentlich
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732,5 kB
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