Beschlussvorlage - VO/3466/18/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem als Anlage beigefügten und zur Beschlusslage des vorgenannten Ausschusses abgeänderten Vertragsentwurfes über die Durchführung von Disco-Veranstaltungen im JUZ St. Ingbert wird zugestimmt.

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Erläuterung

Wie in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales am 20.03.2018 gewünscht, wurde der Vertragsentwurf über die Durchführung von Discoveranstaltungen im Jugendzentrum St. Ingbert dahingegen geändert, dass eindeutig der Verein Jugendzentrum St. Ingbert e.V. als offiziell, rechtlich verbindlicher Veranstalter der Jugenddiscos benannt wird.

 

Der abgeänderte Vertragsentwurf wurde durch das Justitiariat geprüft.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2018 fallen für die Anschaffung von technischen Geräten Kosten in Höhe von 1.000 € an. Mittel stehen bereit bei Produkt 3.6.40.01.6056.782700 (investive Mittel).

 

Darüber hinaus fallen für die Durchführung der Veranstaltungen und den Workshop Kosten in Höhe von 1.400 € an. Mittel stehen bereit unter Produkt 3.6.40.01.531800 (Zuschüsse).

 

Für den Haushalt 2019/2020 werden Mittel in Höhe von 1.400, € eingeplant.

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