Beschlussvorlage - VO/3431/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt St. Ingbert entsendet für das verstorbene Aufsichtsratsmitglied Dr. Klaus Güttes folgendes Mitglied in den Aufsichtsrat:

 

  • Maximilian RABER

 

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Erläuterung

Nach § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der St. Ingberter Gewerbegelände-Entwicklungsgesellschaft mbH besteht der Aufsichtsrat aus 11 Mitgliedern.

 

Dies sind

 

                      der Oberbürgermeister der Stadt St. Ingbert

                      10 weitere Mitglieder, die durch den Stadtrat zu bestellen sind.

 

Weitere Regelungen, z. B. über die Dauer der Bestellung, existieren nicht. Daraus folgt, dass rein infolge der Kommunalwahl keine Veränderung im Aufsichtsrat der St. Ingberter GewerbegeländeEntwicklungsgesellschaft mbH stattfindet; dieser bleibt vielmehr in der derzeitigen Zusammensetzung bestehen, bis der Stadtrat Mitglieder abberuft und durch neue ersetzt. Dies kann jederzeit erfolgen.

 

Vorliegend existiert auch keine Verknüpfung des Aufsichtsratsmandates mit einer Mitgliedschaft im Stadtrat.

 

Eine Vorberatung ist nicht erforderlich, da es sich um eine Angelegenheit mit konstitutivem Charakter handelt.

 

Der Stadtrat hatte mit Beschluss vom 16.10.2014 das am 11.01.2018 verstorbene Stadtratsmitglied Dr. Klaus Güttes in den Aufsichtsrat entsendet. Nach dessen Tod ist das 10. Mitglied entsprechend zu ersetzen. Auf beiliegenden Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.04.2018 wird verwiesen.

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Anlagen

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