Beschlussvorlage - VO/3524/18/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines Folgevertrages zur Beteiligung an den Kosten für Fund- und Abgabetiere der Tierheime in Niederlinxweiler und Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Ordnung (3)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Bürgerservice und Ordnung (3)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Haupt- und Personalausschuss
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Vorberatung
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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03.05.2018
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Beschlussvorschlag
- Dem Abschluss eines Vertrages zur Beteiligung an den Kosten für Fund- und Abgabetiere der Tierheime des Tierschutzvereins Neunkirchen Saar und Umgebung e.V. und des Tierschutzvereins Homburg Saar und Umgebung e.V. gemäß dem beigefügten Vertragsentwurf wird zugestimmt.
- Der Verein Katzenfreunde e.V., Wadgassen, erhält für den Betrieb des Katzenhauses in Oberwürzbach ab dem Haushaltsjahr 2019 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 900 €.
Erläuterung
In seiner Sitzung am 16.02.2017 hat der Stadtrat dem Abschluss eines ,,Vertrages zur Liquiditätssicherung der Tierheime des Tierschutzvereins Neunkirchen Saar und Umgebung e.V. und des Tierschutzvereins Homburg Saar und Umgebung e.V." einstimmig zugestimmt.
Ausgangspunkt war die im Jahr 2016 seitens der Vorstände der beiden Tierschutzvereine in den Bürgermeisterbesprechungen der drei Landkreise dargestellte dramatische finanzielle Situation der Tierheime in Niederlinxweiler und Homburg im Jahr 2015 sowie die Prognosen für die folgenden Jahre. Auf Grund der damals vorgelegten vorläufigen Zahlen war für das Jahr 2015 für das Tierheim Niederlinxweiler ein Jahresfehlbetrag von 72.337,82 € und für das Tierheim in Homburg von 42.300 € zu erwarten. Dies deckte sich auch mit den von den Tierheimen ursprünglich über die Medien öffentlich bekanntgegebenen Zahlen.
Dieser unter erheblichem Zeit- und Öffentlichkeitsdruck geschlossene Vertrag zielte daher zunächst auf eine schnellstmögliche Liquiditätssicherung, um den Betrieb der beiden Tierheime zu sichern. Den Beteiligten war jedoch bewusst, dass für eine nachhaltige Lösung zur Verbesserung der Finanzlage eine Weiterentwicklung des Vertrages angestrebt werden sollte. Durch die im Zuge der Vertragsentwicklung entstandene öffentliche Aufmerksamkeit hat sich im Tierheim Homburg bereits im Jahr 2015 die Spendensituation erheblich verbessert. Zudem hat eine Soforthilfe der Saarpfalz-Kommunen im Jahr 2016 an das Tierheim Homburg in Höhe von über 40.000 € dort zu einem positiven Jahresergebnis beigetragen, welches jedoch nicht die tatsächlich unverändert schlechte wirtschaftliche Situation bezüglich des Cashflows widerspiegelte. Wie das beauftragte Steuerberatungsbüro nachweisen konnte, waren zum einen die Spenden zweckgebunden, zum anderen wurden die Sonderzuwendungen für akute Investitionen verwendet bzw. dienten als Eigenanteil für förderfähige geplante Investitionen. Letztlich konnte dem Tierheim in Homburg als Liquiditätsausgleich auf Basis der Rechnungslegung 2015 dennoch ein Cashflow-Defizit von 29.377,95 € erstattet werden. Bei dem Tierheim in Niederlinxweiler ist der Fehlbetrag in 2015 hingegen in der erwarteten Höhe eingetreten. Die beim Landkreis Neunkirchen als Konsortialführer eingegangenen Kommunalbeiträge in Höhe von 105.065,40 € reichten somit zur Deckung der Fehlbeträge beider Tierheime aus. Bereits in einem ersten Gespräch zur weiteren Vorgehensweise und Umsetzung des im Mai 2017 geschlossenen Vertrages am 12.06.2017 im Umweltministerium zeichnete sich ab, dass eine Weiterentwicklung des Vertrages zur nachhaltigen Finanzierung und auch Akzeptanz dieses Vertrages angeraten sei.
Bei einem ersten Treffen zu diesem Anlass am 20.09.2017 zwischen den Vertretern der drei Landkreise, dem Tierschutzbund Saar, den beiden Tierheimen, dem Landestierschutzbeauftragten und dem Konsortialführer überbrachte Herr Peter Hinsberger (Landkreis St. Wendel) die fristgerechte Kündigung des bestehenden Vertrages seitens der Kommunen aus dem Landkreis St. Wendel, die jedoch zugleich Interesse an einer Fortsetzung dieser interkommunalen Zusammenarbeit auf einer modifizierten vertraglichen Basis bekunden ließen. Nicht zuletzt auf Grund der sich divergierenden finanziellen Entwicklung der beiden Tierheime (s.o.) kündigte sich in einem ersten Sondierungsgespräch auf der Arbeitsebene am 03.11.2017 (Teilnehmer: Herr Volker Federkeil vom Landkreis Neunkirchen, Herr Stefan Munz vom Saarpfalz-Kreis, Herr Peter Hinsberger vom Landkreis St. Wendel, Herr Dr. Hans-Friedrich Willimzik Landestierschutzbeauftragter und Herr Achim Dellwo vom Tierschutzbund Saar) ein aus Sicht der Beteiligten konsensfähiger Entwurf eines Folgevertrages an (vgl. Anlage).
Dieser sieht ungeachtet eines eventuellen Jahresfehlbetrages im Wesentlichen einen jährlichen Festbetrag von 0,30 € pro Einwohner vor (§ 6 Abs. 1), wobei eine jährliche Anpassung an die allgemeinen Preis- und Kostensteigerungen in Höhe von 2 Cent pro Jahr erfolgen soll. Des Weiteren soll neben der bereits bestehenden örtlichen Zuständigkeit der Tierheime bezüglich der Aufnahme der Tierheime (§ 7 Abs. 1a und Abs. 1b) nunmehr auch eine örtliche Zuordnung bezüglich der Kommunalbeiträge festgelegt werden (§ 6 Abs. 2a und 2b). Darüber hinaus wurde der Vertrag auch redaktionell weiterentwickelt, wobei insbesondere auf nicht relevante Definitionen verzichtet wurde. In diesem Zusammenhang sind die beiden dem Ausgangsvertrag nicht beigetretenen Kommunen (Freisen und Gersheim) künftig nicht aufgeführt; ihnen wird jedoch durch eine entsprechende Öffnungsklausel (§ 11) die Möglichkeit eines späteren Beitritts offengehalten.
Angesichts der vorgenannten Öffnungsklausel wurde im Interesse der Planungssicherheit für die Tierheime in der letzten Besprechung der Verhandlungsführer am 10.01.2018 vereinbart, die Beschlussfassung und Unterzeichnung des Folgevertrages dennoch auf den Weg zu bringen. Für die weiteren Verhandlungen und auch für die Beschlussfassungen in den bereits konformen Kommunen wäre es bei der angespannten finanziellen Situation der Städte und Gemeinden von erheblicher Bedeutung, wenn die zu entrichtenden Kommunalbeiträge diesen nicht als abweisbare Ausgaben zur Last gelegt würden, sondern im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Unterbringung von Fund- und Gefahrtieren sowie im Wege der Daseinsvorsorge, als unabweisbare Ausgaben anerkannt würden. Eine entsprechende Diskussion auf ministerieller Ebene wurde inzwischen auf den Weg gebracht (vgl. beigefügtes Schreiben des Konsortialführers vom 16.01.2018 an den Minister für Umwelt und Verbraucherschutz).
Grundsätzlich ist eine Beteiligung der Stadt St. Ingbert an dem Konsortium sinnvoll. Andernfalls müsste die Stadt aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß den §§ 967 ff. BGB in Verbindung mit § 90a Satz 3 BGB die notwendige Betreuung und Unterbringung von Fundtieren, d.h. eine artgemäße Ernährung, Pflege und Unterbringung, selbst sicherstellen. Diese Aufwendungen können durchaus den jährlich zu zahlenden Konsortialbeitrag übersteigen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es aus Sicht der Verwaltung gerade noch vertretbar, dass der jährliche Konsortialbeitrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit im Jahr 2023 aufgrund der wenig moderaten Preisanpassungsklausel auf dann 0,40 € pro Einwohner steigen wird.
Nicht zufriedenstellend ist allerdings aus Sicht der Verwaltung, dass es nach Auskunft des Konsortialführers wegen der Vielzahl der Beteiligungen nicht möglich sei, in dem Vertragswerk eine spezifische Kompensationsregelung für das von einem privaten Verein betriebene Katzenhaus in Oberwürzbach vorzusehen. Auch diese lokale Einrichtung ist wegen gestiegener Kosten in ihrer Existenz bedroht und bedarf finanzieller Hilfen. Im aktuellen Haushalt steht hierfür ein Zuschussbetrag von 500 € jährlich zur Verfügung. Mit Schreiben vom 27.11.2017 hat der Verein beantragt, die Stadt möge ihn zusätzlich durch eine pauschale Übernahme von Abfallentsorgungsgebühren für die neun bei dem Anwesen aufgestellten Biotonnen unterstützen. Die Basisgebühr für diese neun Abfallgefäße beträgt insgesamt 399,60 €. In Ansehung des ehrenamtlichen Engagements der Vereinsmitglieder und der Entlastung der Stadt als Fundbehörde hält die Verwaltung eine Aufstockung des aktuellen Zuschusses von 500 € auf 900 € für gerechtfertigt.
Laut Auskunft des Konsortialführers vom 09.04.2018 haben die drei beteiligten Landkreise dem Folgevertrag jeweils einstimmig zugestimmt; ebenso liegt von allen Kommunen, die hierüber bereits beschlossen haben, ein positives Votum vor.
Der o. g. Ausschuss hat sich einstimmig für den vorstehend abgedruckten Beschlussvorschlag ausgesprochen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Der Kommunalbeitrag in Höhe von 0,30 €/Einwohner ist wie bereits im Vorjahr auch im Jahr 2018 im Haushalt veranschlagt. Für die Folgejahre wird der Beitrag für die restliche Vertragslaufzeit mit einer jährlichen Steigerungsrate von 0,02 €/Einwohner eingeplant. Ferner wird im Haushalt für die Folgejahre ein jährliche Zuschuss für das Oberwürzbacher Katzenhaus in Höhe von 900 € vorgesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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389,7 kB
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öffentlich
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306,3 kB
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