Beschlussvorlage - VO/3434/18/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen (2)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Finanzen (2)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Biosphäre
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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03.05.2018
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Erläuterung
Am 25.10.2017 wurde vom Stadtrat der Doppelhaushalt 2017/2018 einschließlich Finanzplanung 2019 und 2020 verabschiedet.
Das Landesverwaltungsamt – Kommunalaufsicht (Lava) hat mit Mail vom 31. Januar 2018 u. a. darauf hingewiesen, dass gemäß Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) der Gesamtfinanz- und Ergebnishaushalt, die Mittelfristige Finanzplanung und das Investitionsprogramm bis zum Jahr 2021 fortzuschreiben sind.
Trotz eines Hinweises der Kämmerei auf die verwaltungsinterne Vorgabe, den Haushaltsplanentwurf 2019/2020 (einschließlich der Finanzplanung 2021 und 2022) bis August fertigzustellen, besteht die Kommunalaufsicht auf einer Fortschreibung und entsprechenden Beschlussfassung bereits in der Stadtratssitzung am 03.05.2018.
Mit den Planungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 wurde verwaltungsintern begonnen, die Personalaufwendungen werden kalkuliert, ein großer Teil der Planungsmatrizen wurde an die Produktverantwortlichen verteilt und teilweise schon besprochen, hinsichtlich der Investitionsplanungen fanden 2 Besprechungen mit den Finanzbeauftragten sowie dem Leiter des Geschäftsbereiches 6 statt.
Eine einigermaßen aussagekräftige, im Übrigen bekanntermaßen unverbindliche Ergebnis- und Finanzplanung für 2021, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nur von der Kämmerei ohne enge Zusammenarbeit mit den Produktverantwortlichen erstellt werden. Planungsgrundlage ist das von der Verwaltungsführung vorgegebene Ziel, die Aufnahme von Kassenkrediten und ein Abrutschen in die Pflicht zur Haushaltssanierung zu vermeiden.
Insbesondere die Fortschreibung des Investitionsprogrammes gestaltet sich schwierig, da vom Lava bisher noch keine Aussage darüber zu bekommen war, ob der Stadt die Aufnahme von Krediten, insbesondere für Großprojekte im Grundschulbereich (z.B. Ludwig-, Rischbachschule, MINT-Campus) über den regulären Betrag von rd. 1,8 Mio. € jährlich genehmigt werden wird. Bei den beiden erstgenannten Projekten im Bildungsbereich besteht nach aktueller Schätzung ein Finanzbedarf von mindestens 20 Mio. €, der ohne beträchtliche öffentliche Zuwendungen nicht aufzubringen sein wird.
Näheres zum Stand der Investitionsplanungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 finden Sie in einem eigenen Tagesordnungspunkt.
Die Verwaltung wird unter den o.g. Prämissen eine Fortschreibung der Finanzplanung für das Jahr 2021 erarbeiten und schnellstmöglich ins Ratsinformationssystem einstellen, wohl wissend, dass das unverbindliche-Zahlenwerk in wenigen Monaten durch eine aktualisierte Haushaltplanung überholt sein wird.
Vorstehender Ausschuss hat sich mit 13 Stimmen dafür, bei 1 Enthaltung, für vorstehenden Beschlussvorschlag ausgesprochen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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284,2 kB
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öffentlich
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93 kB
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