Beschlussvorlage - VO/3457/18/1
Grunddaten
- Betreff:
-
KiTa St. Konrad - Vereinbarung Öffnungszeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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03.05.2018
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Beschlussvorschlag
- Der vom bischöflichen Rechtsamt Speyer vorgeschlagenen Verpflichtungserklärung bezüglich erweiterter Öffnungszeiten in der Kita St. Konrad wird wie nachfolgend aufgeführt zugestimmt.
"Die Kirchengemeinde verpflichtet sich, die Öffnungszeiten der Kindertagesstätte zu erweitern, sofern hierfür seitens der Eltern Bedarf angemeldet und dieser vom Kreis- und Landesjugendamt bestätigt wird. Die konkrete Festlegung der Öffnungszeiten erfolgt einvernehmlich zwischen der Stadt und der Kirchengemeinde.
Die Stadt und die Kirchengemeinde sind sich bereits jetzt darüber einig, dass im Falle der Erweiterung der Öffnungszeiten der Zeitkorridor von 6:00 bis 18:30 Uhr nicht überschritten werden darf und die Betreuung eines Kindes im Einzelfall maximal zehn Stunden beträgt.
Diese Formulierung ist in die Sonderregelungen einzuarbeiten und kann dort in § 2 "Betrieb der Kindertagesstätte" als neuer Absatz ergänzt werden.
- Die anteiligen Personalkosten für die zusätzliche Personalisierung der Krippe in den Randzeiten übernimmt die Stadt.
Erläuterung
Die Familien-Partei hat mit Schreiben vom 03.11.2017 den Sachstand erbeten bzgl. Ausweitung der Öffnungszeiten der neuen Kindertagesstätte St. Konrad.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2017 dem Neubau der Kindertagesstätte St. Konrad in Bauträgerschaft der Stadt zugestimmt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Eine davon betrifft die Ausweitung der Öffnungszeiten und die Finanzierung der dadurch entstehenden zusätzlichen Personalkosten.
Laut beigefügtem Schreiben vom 15.11.2017 erklärt sich der Träger grundsätzlich bereit, die Öffnungszeiten zu erweitern und den dadurch anfallenden Trägeranteil an den Personalkosten zu übernehmen (siehe Schreiben, vorletzter Absatz).
Geklärt werden musste, in welcher Form eine entsprechende Vereinbarung festgehalten werden kann.
Der Träger hat folgenden Formulierungsvorschlag einer Verpflichtungserklärung unterbreitet:
"Die Kirchengemeinde verpflichtet sich, die Öffnungszeiten der Kindertagesstätte zu erweitern, sofern hierfür seitens der Eltern Bedarf angemeldet und dieser vom Kreis- und Landesjugendamt bestätigt wird. Die konkrete Festlegung der Öffnungszeiten erfolgt einvernehmlich zwischen der Stadt und der Kirchengemeinde.
Die Stadt und die Kirchengemeinde sind sich bereits jetzt darüber einig, dass im Falle der Erweiterung der Öffnungszeiten der Zeitkorridor von 6:00 bis 18:30 Uhr nicht überschritten werden darf und die Betreuung eines Kindes im Einzelfall maximal zehn Stunden beträgt."
Es wird weiter ausgeführt: "Die Formulierung ist in die Sonderregelungen einzuarbeiten und kann dort in § 2 "Betrieb der Kindertagesstätte" als neuer Absatz ergänzt werden."
Aus Sicht der Fachabteilung kann dieser Vereinbarung zugestimmt werden.
Der Ausschuss hat dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung der Personalkosten regelt § 14 Ausführungs-VO SKBBG). Die Eigenleistung des Trägers liegt bei 10% (Abs. 5). Wie bereits erwähnt, wird die Pfarrei Heiliger Ingobertus diese zusätzlichen Kosten übernehmen.
In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auf den in Anlage beigefügten Beschluss des Stadtrates vom 17.02.2009, der die Übernahme der anteiligen Personalkosten im Krippenbereich regelt, sofern zusätzlich Krippenplätze eingerichtet werden.
Geklärt werden muss, wie mit der Finanzierung der zusätzlichen anteiligen Personalkosten im Krippenbereich bei Ausdehnung der Randzeiten (von 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr) umgegangen werden soll.
Aus Sicht der Verwaltung sollte diese Regelung auch bei Ausdehnung der Öffnungszeiten in den Randzeiten grundsätzlich beibehalten werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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60,2 kB
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öffentlich
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137,3 kB
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öffentlich
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320,8 kB
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4
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öffentlich
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75,6 kB
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5
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öffentlich
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114,7 kB
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