Beschlussvorlage - VO/3381/18/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der vorliegenden Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 wird zugestimmt.

 

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Erläuterung

Im Jahr 2018 steht die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 an.

 

Mit Schreiben vom 11. Dezember 2017 hat die Direktorin des St. Ingberter Amtsgerichtes die Verwaltung gebeten, die Beschlussfassung über die gemäß den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) durch die Gemeinden aufzustellenden Vorschlagslisten zu veranlassen.

 

Laut Erlass des saarländischen Ministeriums der Justiz vom 24. November 2017 wurde die Frist zum Aufstellen der Liste auf den 30. Juni 2018 und die Mindestzahl der von der Stadt St. Ingbert vorzuschlagenden Personen auf 37 festgesetzt.

 

Im Januar 2018 hat die Verwaltung einen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen möglichst bis zum 31. März 2018 in der örtlichen Presse sowie auf der städtischen Homepage initiiert.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt haben insgesamt 84 Bürgerinnen und Bürger eine Bewerbung abgegeben und wurden nach Überprüfung der durch das GVG vorgegebenen formellen Voraussetzungen in die als Anlage beigefügte Vorschlagsliste aufgenommen. Gesetzliche Ausschlussgründe lagen nicht vor, so dass alle Bewerber/innen aufgenommen wurden.

 

Für die endgültige Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nach § 36 Absatz 1 Satz 2 GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Gemäß § 36 Absatz 2 GVG soll die Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Beruf, Alter und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Vorstehender Ausschuss hat dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

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Anlagen

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