Beschlussvorlage - VO/3418/18/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Ansiedlung Schenker
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Werksausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Werksausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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03.05.2018
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Erläuterung
FV Jürgen Berthold hat für Bündnis 90 / Die Grünen St. Ingbert mit E-Mail vom 27.02.2018 das Thema "Ansiedlung Schenker in Ensheim" beantragt.
Mit E-Mail vom 01.03.2018 hat BG/StM Schmitt für die Grünen die Ansiedlung Schenker auf dem Kléber-Gelände in St. Ingbert beantragt und um die Position der Verwaltung hierzu gebeten.
Stellungnahme der Abteilung 61 Stadtentwicklung und Demografie
Mitteilung zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 702 III Klébergelände Nord
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 702 III Klébergelände Nord zur planungsrechtlichen Änderung des Gebietes hat vom 15. Januar 2018 bis 16. Februar 2018 offen gelegen. Es sind bis zur Erstellung dieses Schriftstückes noch nicht alle Stellungnahmen eingegangen. Nach Sichtung und Prüfung der Stellungnahmen werden eventuelle Bedenken mit den jeweiligen Trägern oder Bürgern erörtert. Bei Bedenken die zu einer Änderung des Bebauungsplans führen, ist eine zweite Offenlage erforderlich. Sofern dies nicht gegeben ist, wird ein Abwägungsvorschlag erstellt, der den Gremien zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt wird.
Im Bebauungsplan wurden entsprechend des Beschlusses des Stadtrates vom 31.08.2017 Logistikbetriebe nur für den Bereich des geplanten Lidl-Standortes, somit im östlichen Bereich planungsrechtlich erlaubt. Im westlichen Planbereich wurden in Abstimmung mit dem Eigentümer und in Abstimmung mit dem Fachjuristen, reine Logistiker per Festsetzung ausgeschlossen.
Auszug aus den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplanentwurf:
Der Eigentümer hat mitgeteilt, dass die Firma Festo die westliche Halle im Gewerbegebiet anmieten möchte, welche für Produktion und eigene logistische Zwecke benötigt werden.
Nach erster Einschätzung widerspricht die Ansiedlung in Bezug auf Logistik nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans, da es sich um ein produzierendes Gewerbe handelt.
Der Eigentümer hat ein Konzept zur Logistik-Nutzung des westlichen Bereichs vorgelegt.
Zur Ansiedlung der Firma Schenker hat sich der Eigentümer am Donnerstag, 01.03.2018 erstmalig per Mail geäußert. Da der Verwaltung weder ein Betriebskonzept noch eine Beschreibung vorlagen, konnte keine Aussage über die planungsrechtliche Einordnung erfolgen. Die Firma Schenker soll Interesse an der gesamten Fläche zwischen der neuen Festo-Ansiedlung und dem geplanten Logistik-Zentrum zeigen. Auf dieser Fläche sind laut Entwurf des Bebauungsplans reine Logistiker planungsrechtlich ausgeschlossen.
Es war angedacht einen Teil dieser Fläche ortsansässigen expandierenden Gewerbetreibenden anbieten zu können.
Vertreter des Eigentümers und von DB Schenker hatten in oben genannter Sitzung berichtet und Fragen beantwortet.
Vorgenannter Ausschuss hat dem Beschlussvorschlag in seiner letztgenannten Sitzung einstimmig zugestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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150,2 kB
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öffentlich
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1,7 MB
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3
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öffentlich
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697,6 kB
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