Beschlussvorlage - VO/3398/18/2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Musikschule St. Ingbert wird künftig hauptamtlich geleitet. Im Stellenplan 2019/2020 wird eine entsprechende Stelle (TVÖD E10, 19.5 Stunden) geschaffen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Stelle der hauptamtlichen Musikschulleitung zunächst auf zwei Jahre befristet auszuschreiben, mit dem Ziel, die Stelle zum 01.09.2018 zu besetzen.

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Erläuterung

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales hat in seiner Sitzung vom 06.02.2018 unter Punkt "Neustrukturierung Musikschule" folgendes beschlossen:

 

  1. Der Beschluss des Ausschusses zur Ausschreibung einer ehrenamtlichen Musikschulleitung vom 29.08.2017 wird aufgehoben.
  2. Die Musikschule St. Ingbert strebt eine Mitgliedschaft im Verband deutscher Musikschulen e.V. (VdM) an.
  3. Die Leitung der Musikschule St. Ingbert soll künftig hauptamtlich erfolgen.
  4. Die Musikschule St. Ingbert ist mittelfristig als eigenständiger Betrieb zu führen und wird aus der Kulturabteilung ausgegliedert. Damit folgt St. Ingbert dem KGSt Gutachten. Die geeignete Betriebsform ist zu prüfen, insbesondere Eigenbetrieb oder Regiebetrieb.
  5. An der Konzeption des variablen Unterrichts als Alleinstellungsmerkmal der Stadt St. Ingbert wird festgehalten.

 

 

Der wesentliche Beschluss, der auch vom Stadtrat mitgetragen werden muss, ist die Einrichtung einer hauptamtlichen Musikschulleitung. Die Stelle muss im kommenden Stellenplan ausgewiesen werden, andererseits aber bereits spätestens zum 01.10.2018 besetzt sein (Landes-Fördermittel). Daher soll der Stadtrat nun die Einrichtung der Stelle vorab beschließen und gleichzeitig die Verwaltung ermächtigen, das Ausschreibungsverfahren zu starten.

 

Die Eckdaten für die Ausschreibung sind

  • Zwei Jahre befristet, 19,5 Stunden, TVÖD E10
  • erfolgreich abgeschlossenes musikpädagogisches Studium
  • Erfahrungen in der Musikschularbeit, idealerweise in einer Leitungsfunktion
  • erfolgreich abgeschlossener Lehrgang "Führung und Leitung einer Musikschule" (VdM)

 

 

Gleichzeitig wird die Mitgliedschaft im Verband Deutscher Musikschulen (VdM) angestrebt. Der VdM hat seine Unterstützung – auch bei der Stellenausschreibung – zugesagt. Der konkrete Ausschreibungstext soll daher vor Veröffentlichung mit dem VdM abgestimmt werden.

 

Zeitplanung

 

  • Februar: Gespräche mit VdM vor allem zu den Themen Mitgliedschaft, Stellenausschreibung, Satzung, ggfs. Schulordnung
  • März: Veröffentlichung Stellenausschreibung, Kulturausschuss Vorberatung Satzung Musikschule
  • April: Ende Bewerbungsfrist
  • Mai: Vorstellungsgespräche
  • Juni: KuBiSo Vorberatung Satzung und ggfs. Schulordnung, HPA Vorberatung Stellenbesetzung, Stadtrat Beschluss Satzung Musikschule und Stellenbesetzung

 

Über das Ergebnis der am gleichen Tage stattfindenden Ausschuss-Sitzung wird mündlich berichtet.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bisherige Aufwandsentschädigung Musikschulleitung: ca. 12.000 Euro/Jahr

Voraussichtliche Kosten hauptamtliche Leitung: ca. 30.000 Euro/Jahr

(KGST 17/2017 "Kosten eines Arbeitsplatzes" 50% E10 durchschnittlich 35.850 €)

 

Die Stelle wird im Stellenplan 2019/2020 ausgewiesen. Für das Jahr 2018 erfolgt die Deckung durch Einsparungen bei der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Leitung.

 

Jahresbeitrag VdM 800 Euro.

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Anlagen

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