Beschlussvorlage - VO/3412/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Als neues Kuratoriumsmitglied wird bestellt:

 

N.N.

 

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Erläuterung

Aufgrund des Ausscheidens des verstorbenen Stadtratsmitgliedes Dr. Klaus Güttes aus dem Kuratorium, muss ein neues Mitglied bestellt werden.

 

Laut § 6 der Satzung der Albert-Weisgerber-Stiftung besteht das Kuratorium der Stiftung aus 12 Mitgliedern. Davon werden sechs Mitglieder des Kuratoriums vom Stadtrat der Mittelstadt St. Ingbert und vier vom Kreistag des Saarpfalz-Kreises bestellt und abberufen. Eine vorzeitige Abberufung aus wichtigem Grund ist zulässig. Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu benennen. Geborene Mitglieder des Kuratoriums sind der Oberbürgermeister der Stadt St. Ingbert sowie der Landrat des Saarpfalz-Kreises.

 

Die Mitglieder des Stiftungskuratoriums müssen laut § 20 Abs. 1 des Saarländischen Stiftungsgesetzes dem Stadtrat der Stadt St. Ingbert bzw. dem Kreistag des Saarpfalz-Kreises angehören.

 

Nach § 5 der Satzung werden die Mitglieder des Kuratoriums für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

 

Die Bestellung der Kuratoriumsmitglieder kann nach Auffassung des Landesverwaltungsamtes wegen mangelnder Regelung in Gesetz und Satzung in Anlehnung an § 48 KSVG durch Einigung bzw. Verhältniswahl erfolgen, wobei eine Einigung anzustreben ist.

 

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