Tischvorlage - VO/3404/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat St. Ingbert begrüßt alle Anstrengungen zur Stärkung des Gesundheitsstandortes Sankt Ingbert; dazu zählt insbesondere das Kreiskrankenhaus, das sich in einem schwierigen Marktumfeld bewegt.

 

Eine Kooperation mit anderen Betreibern kann daher zur Stärkung des Standortes beitragen. Wichtig ist dem Stadtrat St. Ingbert, dass eine mögliche Kooperation, z.B. mit dem Klinikum Saarbrücken, aus Sicht des Kreiskrankenhauses auf Augenhöhe geschieht. Die Vertragsinhalte einer Kooperation müssen daher paritätische Stimmrechte zwischen den beteiligten Partnern in den künftigen Gremien eines Klinikverbundes vorsehen. Andernfalls droht auf der Zeitachse ein sukzessiver Verlust eines vollwertigen Krankenhausbetriebes in St. Ingbert.

 

Wichtig sind nicht nur jetzt zu schließende Vertragsinhalte, sondern auch das Einhalten der Vertragstreue. Dies ist eine Lehre aus eigenen, aber auch sonstigen Kooperationen im Gesundheitssektor. Der jetzige Vertrag muss klare Regelungen für den Fall von Vertragsuntreue zum Schutz des vollwertigen Krankenhausstandortes St. Ingbert enthalten. Eine Fusion zu Lasten des Standortes St. Ingbert lehnt der Stadtrat ab.

 

Selbstverständlich muss eine Kooperation, neben dem reinen Erhalt des Standortes, auch eine hohe Qualität der Patientenversorgung im Blick haben. Dies gilt für die medizinischen, ärztlichen, pflegerischen als auch organisatorischen Bereiche.

 

Eine erfolgreiche Kooperation kann zudem nur gelingen, wenn die Beschäftigten und die Gewerkschaften den Weg der Kooperation mittragen. Daher ist das Personal zeitnah in den Veränderungsprozess miteinzubinden.

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Anlagen

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