Beschlussvorlage - VO/3214/17/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Umstellung des Begrüßungsgeldes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Wirtschaftsförderung (05)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Wirtschaftsförderung (05)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Biosphäre
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.02.2018
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Erläuterung
Mit Schreiben vom 03.11.2017 hat die Fraktion der Familien-Partei beantragt, diese Thematik in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales vom 14.11.2017 zu behandeln, vgl. beigefügte Kopie. Fachlich zuständig ist jedoch der heute tagende Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Biosphäre.
Der Stadtrat hatte ursprünglich im Rahmen der Haushaltsberatungen 2007/2008 beschlossen, ein einmaliges Begrüßungsgeld an Neugeborene i. H. v. 200 € auszuzahlen. Bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 wurde dieser Betrag ab dem 01.01.2016 auf 100 € pro neugeborenes Kind gesenkt. Im Zuge des nunmehr verabschiedeten Doppelhaushaltes 2017/2018 wurde wiederum eine Erhöhung auf 200 € beschlossen.
Besonders vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist es ein erklärtes Ziel von Rat und Verwaltung, die Wohnstadt St. Ingbert für junge Familien stetig attraktiver zu entwickeln und diese möglichst langfristig an den Standort zu binden. Das Begrüßungsgeld für Neugeborene soll diesem Bestreben ein Stück näherkommen. Es ist eine freiwillige Leistung der Stadt, d.h., es besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung.
Für den Erhalt des Begrüßungsgeldes ist Voraussetzung, dass der sorgeberechtigte Elternteil in der Stadt St. Ingbert wohnt und hier mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Die Anspruchsberechtigten werden durch einen Abgleich mit dem Melderegister ermittelt. Eine Einladung zur Veranstaltung für die Überreichung des Begrüßungsgeldes durch den Oberbürgermeister wird dann von der Verwaltung den anspruchsberechtigten Eltern oder Elternteile zugesandt.
Eltern oder Elternteile, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, haben Gelegenheit bis 3 Wochen nach der Veranstaltung einen individuellen Termin zur Abholung des Begrüßungsgeldes zu vereinbaren. Spätere Rückmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Über Ausnahmen, z. B. in Adoptionsangelegenheiten, Tod des Kindes o. Ä. entscheidet der Oberbürgermeister im Einzelfall.
Die Auszahlungsmodalität, deren Umstellung die Familien-Partei am 03.11.2017 beantragt hat, gestaltete sich bislang so, dass das Begrüßungsgeld zusammen mit einer Informationsmappe mit allgemeinen Informationen zur Stadt St. Ingbert, zu verschiedenen Institutionen und relevanten Angeboten, in bar (ein bzw. zwei Hundert-EURO-Scheine) überreicht wurde. In den letzten Jahren wurden gewöhnlich zwei Begrüßungsveranstaltungen pro Quartal durchgeführt, wobei pro Veranstaltung jeweils ca. 40 Kinder mit ihren Eltern eingeladen wurden. In einem Kalenderjahr waren also ca. 320 Neugeborene zu begrüßen gewesen.
Die Familien-Partei beantragt "im Hinblick auf einen Weg zu einer echten Regionalwährung" das Begrüßungsgeld ab dem 01.01.2018 in Form von "Ingo-Talern" auszuzahlen.
Ein "Ingo-Taler" hat einen einzulösenden Gegenwert von 5 Euro. Pro Neugeborenes wären somit 40 Taler auszuzahlen, was einen abschätzbaren Jahresbedarf von 12.800 Talern ergäbe.
Im Falle eines positiven Beschlusses in der heutigen Sitzung wird der Verein Handel und Gewerbe in Zusammenarbeit mit der KSK Saarpfalz – diese beiden Partner haben die Aktion „Ingotaler“ in St. Ingbert hervorgebracht – die Beschaffung weiterer Taler übernehmen.
Der Verein Handel und Gewerbe wird weiterhin verstärkt darauf hinarbeiten, die Liste der „Ingotaler annehmenden“ Unternehmen zu erweitern. Zurzeit sind mehr als 100 Akteure gelistet.
Die Verwaltung hatte nachstehenden Beschlussvorschlag vorgeschlagen:
<Das Begrüßungsgeld wird ab dem 01.01.2018 in Höhe von 200 € je Kind zu 150 € in bar und, - soweit verfügbar, 50 € in Form von 10 Ingo-Talern ausgezahlt>.
Vorstehender Ausschuss ist vom Verwaltungsvorschlag abgewichen und hat sich mit 10 Stimmen dafür und 5 Stimmen dagegen für abgedruckten Beschlussvorschlag ausgesprochen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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