Beschlussvorlage - VO/3376/18

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Es wird auf den unter TOP „Aufstellen von Abfallbehältern auf dem P+R Parkplatz in Sengscheid und dem Waldparkplatz in der Straße Zum Stiefel“ beigefügten Antrag, Ziffer 5 der SPD-Ortsratsfraktion verwiesen.

 

 

Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:

 

Ein Kraftrad muss nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich wie ein Pkw geparkt werden, das heißt: auf Parkplätzen innerhalb einer markierten Fläche oder am Straßenrand, sofern es erlaubt ist. Nach § 12 Abs. 6 StVO ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

 

Die Krafträder in der Gartenstraße vor dem Anwesen 52-56 parken entsprechend der StVO innerhalb einer markierten Fläche. Als Verstoß könnte evtl. das nicht platzsparende Parken in Frage kommen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass seitens des Ordnungsamtes nicht nachgewiesen werden kann, ob dort nicht zuvor ein anderes Kraftfahrzeug abgestellt war und deshalb ein Parken nur in dieser Art und Weise möglich war. Verwarnungen werden deshalb dort nicht ausgesprochen.

 

Bei einem der abgestellten Roller könnte der Tatbestand „Parken entgegen der Fahrtrichtung“ erfüllt sein. Um dies zu ahnden wären nun aber genaue Daten zum Tattag, Tatzeitpunkt und Zeugen notwendig. Die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung werden sich die Parksituation in nächster Zeit vor Ort anschauen und gegebenenfalls entsprechende Verstöße ahnden.

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