Beschlussvorlage - VO/3360/18

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Nachdem der Stadtrat in dem Haushalt für 2017/2018 beschlossen hat, die Zuschüsse an Kultur-und Jugendpflege treibende Vereine zu erhöhen, muss die Verteilung für das Haushaltsjahr 2017, die in der Sitzung vom 08.11.2017 beschlossen wurde, angepasst werden. Die Ansätze haben sich wie folgt geändert:

 

-          Kultur treibende Vereine in Höhe von 192 €

-          Jugendpflege treibende Vereine in Höhe von 279 €

 

Diese Erhöhung muss nachträglich verteilt werden.

 

Der Ortsrat soll hierüber beraten und einen Beschluss fassen.

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