Beschlussvorlage - VO/3348/18

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Familien-Partei hat im beigefügten Antrag um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten.

 

Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:

 

die Entschädigung der Gemeinderatsmitglieder obliegt der ausschließlichen Zuständigkeit des Stadtrates (§ 51 KSVG) und gilt in Verbindung mit § 74 Nr. 14 entsprechend für den Ortsrat.

 

Der Stadtrat hat die Höhe der Entschädigungszahlungen mit Verabschiedung des Haushaltes 2017/2018 am 07.12.2017 abschließend für die genannten Haushaltsjahre beschlossen und insoweit die Entschädigung für die Ortsratsmitglieder festgesetzt.

 

Insoweit wäre eine inhaltliche Diskussion im Stadtrat und seinen Ausschüssen für die Haushaltsberatungen 2019/2020 zu führen.

 

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Anlagen

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