Beschlussvorlage - VO/3328/18

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Herr Ortsvorsteher Prof. Dr. Meyer hat die Aufnahme des Tagesordnungspunktes beantragt. Die Verwaltung wurde gebeten, den weiteren Planungsstand für die Sanierung der Gustav-Clauss-Anlage darzustellen.

 

 

Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:

 

Nach letztem Kenntnisstand belaufen sich die Kosten für den Abriss der Tischtennishalle (inklusive Verlegung der Trafostation, einfache Revitalisierung der Hallen- und Parkplatzfläche mit Wiedereingliederung in die Grünanlage) auf rund 1 Million Euro. Vorbehaltlich der Stellungnahme des LUA‘s wie mit den vorhandenen Altlasten zu verfahren ist, was möglicherweise zu einer weiteren Kostensteigerung führen kann. Da im Haushalt nur rund 200.000 Euro für diese Maßnahme eingestellt sind, hat der Ausschuss für Baumanagement einstimmig beschlossen, die Stellungnahme des LUA‘s abzuwarten um eine endgültige Kostenschätzung zu erhalten und eine mögliche Finanzierung der Maßnahme zu prüfen.

 

Ebenso einstimmig beschlossen wurde die Anmeldung der Maßnahme Aufwertung der Gustav-Claus-Anlage im Städtebauförderprogramm Zukunft Stadtgrün. Hierzu fand bereits ein Abstimmungstermin mit dem Fördergeber statt, um letzte Unklarheiten zwecks möglichen Anmeldefristen und der gesicherten Finanzierung des Eigenanteils auszuräumen. Die Darstellung der benötigten Haushaltsmittel für den Eigenanteil gegenüber des LAVA‘s konnte bereits erfolgreich umgesetzt werden. Die erfolgreiche Aufnahme der Maßnahme in das Förderprogramm ist somit sichergestellt.

 

Eine weitere Bedingung seitens des Fördergebers ist die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) mit einer räumlichen Abgrenzung des Fördergebietes und der Darstellung aller Maßnahmen mit einer Kosten- und Finanzierungsübersicht. Die Fläche der ehemaligen Tischtennishalle wird aus dem Fördergebiet ausgegrenzt. Die Förderfähigkeit der Revitalisierung der Hallen- und Parkplatzfläche wird geprüft, ist aber von der Entscheidung des Innenministers abhängig. Nach abgeschlossener ISEK-Erstellung können einzelne Bausteine (Spielplatz, Wege, Beleuchtung etc.) zur Förderung angemeldet werden, die Finanzierung kann über mehrere Jahre erfolgen. Ein erster Fördermittelverfall in Höhe von 5% der förderfähigen Kosten (etwa 35.000 Euro) droht frühestens Ende 2019. Da allerdings Planungskosten, als auch die Erstellung des ISEK förderfähig sind, könnten diese rechtzeitig gemeldet werden.

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