Beschlussvorlage - VO/3326/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Thume Eck
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Björn Spengler
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Entscheidung
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06.02.2018
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Erläuterung
Herr Ortsvorsteher Prof. Dr. Meyer hat um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten und teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Verwaltung wird gebeten, die weitere Planung für die Ausgestaltung von Thume Eck auszuführen. Zugleich sollte sich der Ortsrat nochmals für eine zügige Beseitigung dieses Schandflecks an einer der Hauptstraßen St. Ingberts einsetzen.“
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:
Die Verwaltung hat für diesen Bereich im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 509 – Umfeld Kapellenstraße ein Planungskonzept in Auftrag gegeben. Bis zur Rechtsverbindlichkeit wird allerdings noch einige Zeit vergehen. Zu geg. Zeit wird das Konzept dem Ortsrat St. Ingbert- Mitte zur Beratung vorgelegt werden.
Als Zwischenlösung bietet es sich an, die Fassade des Gebäudes „Kohlenstr. 6“ mit einem Sichtschutznetz zu verhängen. Das Sichtschutznetz lässt sich beliebig bedrucken. Die zuständige Abteilung „Gebäudemanagement“ hat die Kosten zur Beschaffung eines Sichtschutznetzes incl. Befestigungsmaterial und Montage angefragt, optional wurde eine mögliche Bedruckung mit angefragt.
Zu Werbezwecken eignet sich die Fassadenfläche nicht, da das Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches der Werbeanlagensatzung liegt, wonach an Ort und Stelle keine Fremd- und Produktmarkenwerbung erlaubt ist.
Der den optischen Eindruck störende Bauzaun könnte abgebaut und durch Sandsteine ersetzt werden.
Nähere Informationen zum Bebauungsplan Nr. 509 können im untenstehenden TOP „Bebauungsplan Nr. 509.00 "Umfeld Kapellenstraße" (Teil 1 Süd) – Vorstellung des Vorentwurfs“ eingesehen werden.
