Beschlussvorlage - VO/3073/17/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Oberbürgermeisters für die Haushaltsjahre 2008 - 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfung (03)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Rechnungsprüfung (03)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.12.2017
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Beschlussvorschlag
Gemäß § 101 Abs. 2 KSVG wird dem Oberbürgermeister für:
- das Haushaltsjahr 2008
- das Haushaltsjahr 2009
- das Haushaltsjahr 2010
- das Haushaltsjahr 2011
- das Haushaltsjahr 2012
Entlastung erteilt.
Erläuterung
Der Stadtrat hat per Beschluss die Entlastung für die Haushaltsjahre 2008 bis 2012 vertagt bis alle Verfahren gegen Herrn Jung abgeschlossen sind.
Nach Auskunft des Justitiariats sind die Ermittlungsverfahren gegen Herrn Jung abgeschlossen.
Die Jahresrechnung 2008 (kammeral) wurde mit allen Unterlagen durch den damaligen Leiter der Rechnungsprüfung Peter Wachall geprüft. Es bestanden keine Bedenken gegen die Entlastungserteilung gem. § 101 Abs. 3 KSVG.
Es haben die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Haushaltsjahre 2009 - 2011 sowie die W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH für das Haushaltsjahr 2012 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.
Vorstehender Ausschuss hat mit 5 Stimmen dafür und 1 Ablehnung dem Stadtrat empfohlen, dem Oberbürgermeister die Entlastung für die Haushaltsjahre 2008 - 2012 zu erteilen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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140,6 kB
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2
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öffentlich
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503,2 kB
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