Beschlussvorlage - VO/3071/17/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 101 Abs. 2 KSVG wird der Jahresabschluss 2016 der Stadt St. Ingbert zum 31.12.2016 mit einer

 

Bilanzsumme von     305.731.153,87 €

 

und den Jahresfehlbetrag in Höhe von      3.873.972,27 €

 

festgestellt.

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Erläuterung

Die W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH hat für das Haushaltsjahr 2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Nach § 101 Abs. 2 KSVG stellt der Stadtrat den geprüften Jahresabschluss und den Jahresfehlbetrag fest.

 

Mit diesem Beschluss erkennt der Stadtrat den Jahresabschluss an. In rechtlicher Hinsicht hat der Beschluss nur begrenzte Wirkung, da er Rechtsfehler der Haushalts- und Rechnungsführung nicht heilt.

 

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist öffentlich bekannt zu machen. Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht sind an sieben Werktagen öffentlich auszulegen (§ 101 Abs. 3 KSVG).

 

Vorgenannter Ausschuss hat einstimmig empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 gemäß dem vorstehenden Beschlussvorschlag festzustellen.

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Anlagen

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