Beschlussvorlage - VO/3182/17/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt St. Ingbert unterstützt die Einführung der Saarländischen Ehrenamtskarte im Saarpfalz-Kreis. Sie gewährt als Akzeptanzpartner den Inhabern der Saarländischen Ehrenamtskarte den ermäßigten Eintritt zu kulturellen, städt. Veranstaltungen, eine einmalige, ermäßigte Kursgebühr bei der Volkshochschule und eine ermäßigte Jahresgebühr für die Stadtbücherei.

 

Die Deckung der Mindereinnahmen erfolgt über die Mehreinnahmen bei den Buchungsstellen 2.5.01.02.441602 – Eintrittsgelder für Veranstaltungen und privat-

rechtliche Benutzung städt. Einrichtungen 7 % und 2.5.04.01.441600 – Eintrittsgelder für Veranstaltungen und privatrechtliche Benutzung städt. Einrichtungen.

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Erläuterung

Der Saarpfalz-Kreis hat als fünfter Landkreis die Saarländische Ehrenamtskarte eingeführt. Mit der Ehrenamtskarte möchte man mit Vergünstigen all den Menschen Danke sagen, die in unermüdlichem Einsatz und mit großem persönlichem Engagement die Idee der Bürgergesellschaft umsetzen und weitertragen. Um eine Ehrenamtskarte zu erhalten, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

  • sich mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagieren,
  • seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen im Landkreis ehrenamtlich tätig sein, 
  • für sein ehrenamtliches Engagement kein Entgelt oder Honorar bekommt.

 

Der Saarpfalz-Kreis sucht nun Akzeptanzpartner, die Vergünstigungen, Dienstleistungen oder Sonderaktionen für Ehrenamtskarteninhaber anbieten.

Laut der Staatskanzlei Saarbrücken wurden seit dem Start der Aktion im Dezember 2012 600 Ehrenamtskarten verliehen. Lediglich 88 Inhaber haben nach Ablauf von 2 Jahren eine Verlängerung beantragt, so dass sich die Nutzerzahl der Ehrenamtskarte im Rahmen hält.

 

Die Stadt St. Ingbert könnte als Akzeptanzpartner auftreten, indem sie für kulturelle, städtische Veranstaltungen den ermäßigten Preis (Reduzierung um 2,00 Euro) und eine ermäßigte Jahresgebühr für die Stadtbücherei (3,00 Euro im Jahr für Schüler, Studenten, Sozialhilfeempfänger, Inhaber der Jugendleiter-Card und vergleichbaren Gruppen) anbietet. Sollten 100 Inhaber der Saarländischen Ehrenamtskarte auch alle Vergünstigungen in Anspruch nehmen, wovon nicht auszugehen ist, wird die Stadt St. Ingbert bei 20 Veranstaltungstagen auf 4.000 Euro bei den Eintrittsgeldern zu kulturellen, städtischen Veranstaltungen (20 x 100 x 2,- Euro), 2.400 Euro bei den Kursgebühren der Volkshochschule (100 x 24,- Euro) und auf 500 Euro bei den Einnahmen der Stadtbücherei (100 x 5,- Euro) verzichten müssen.

 

Die Deckung der Mindereinnahmen erfolgt über Mehreinnahmen bei den Buchungsstellen 2.5.01.02.441602 – Eintrittsgelder für Veranstaltungen und privatrechtliche Benutzung städt. Einrichtungen 7 % (Kulturelle Veranstaltungen) - sowie 2.5.04.01.441600 – Eintrittsgelder für Veranstaltungen und privatrechtliche Benutzung städt. Einrichtungen (Volkshochschule), da davon auszugehen ist, dass die überwiegende Anzahl der Nutzer der Saarländischen Ehrenamtskarte die jeweilige Leistung ansonsten gar nicht in Anspruch genommen hätte oder auch eine Begleitperson, zur Veranstaltung mitbringt, welche den vollen Preis zahlt.

 

Gemäß § 35 Nr. 29 KSVG ist der Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde eine vorbehaltene Aufgabe des Stadtrates und bedarf seiner Zustimmung.

 

Obengenannter Ausschuss hat sich einstimmig für vorstehenden Beschlussvorschlag ausgesprochen.

 

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