Tischvorlage - VO/3194/17/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwassergebührensatzung 2018 Abwasserbetrieb -Neufassung-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Tischvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasser (EBA)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Eigenbetrieb Abwasser (EBA)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Ausschuss für Baumanagement und Werksausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.12.2017
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt St. Ingbert stimmt der Satzung über die Festsetzung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebührensatzung) zu.
Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG (vom 15. Januar 1964) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.Juni 2016 (Amtsbl. S. 840), der §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes – KAG (vom 26. April 1978) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393) und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Abwasseranlage (Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung, ABGS) vom 10. Dez. 2013, hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom TT MM JJJJ folgende Satzung beschlossen:
Satzung
der Mittelstadt St. Ingbert über die Festsetzung von Gebühren für die
Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebührensatzung)
§ 1
Gebührenhöhe
Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebühren) wird gemäß § 14 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Abwasseranlage (Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung, ABGS) der Mittelstadt Sankt Ingbert vom 10. Dezember 2013 wie folgt festgesetzt:
(1) Die Schmutzwassergebühr beträgt 3,23 €/m3 Schmutzwasser gemäß § 11 ABGS.
(2) Die Niederschlagswassergebühr beträgt jährlich 0,73 €/m² gebührenpflichtiger Fläche gemäß § 12 ABGS.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung der Mittelstadt Sankt Ingbert über die Festsetzung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Abwasser-Gebührensatzung) vom 24. Mai 2012 außer Kraft.
St. Ingbert, TT.MM.JJJJ
Hans Wagner
Oberbürgermeister
Erläuterung
Siehe Tagesordnungspunkt "Neufestlegung der Kalkulationsgrundsätze im Rahmen der Kalkulation der Abwassergebühren ab dem Jahr 2018" und Tagesordnungspunkt "Wirtschaftsplan 2018 des Abwasserbetriebes"
Entgegen dem Beschlussvorschlag des vorstehenden Ausschusses wurden die Abwassergebühren auf Grundlage von neuen Kalkulationsgrundsätzen kalkuliert, welche in der heutigen Sitzung vorgestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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80,6 kB
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