Beschlussvorlage - VO/2336/16/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Elternbeiträge der städtischen Kindertagestätten werden zum 01.02.2017 wie folgt neu angepasst:

 

 

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Erläuterung

Rechtliche Grundlagen

Maßgeblich für die Berechnung der Elternbeiträge sind:

 

  • das Saarländische Kinderbetreuungs- und –bildungsgesetz (SKBBG)
  • das Kommunalabgabengesetz (KAG)

 

Das SKBBG bestimmt in § 7 Abs. 3, dass der Beitrag der Erziehungsberechtigten so zu bemessen ist, dass die Summe der Elternbeiträge 25 Prozent der Personalkosten nicht übersteigt. Diese Vorschrift bildet jedoch faktisch auch die Untergrenze der Kalkulation, weil bei Nichtausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten sowohl Landkreis als auch das Land mit Kürzung von Zuschüssen reagieren.

Das Kommunalabgabengesetz bestimmt darüber hinaus, dass bei einer Gebührenkalkulation unterschiedliche Leistungsvorteile auch unterschiedlich berechnet werden müssen (Adäquanzprinzip). Das heißt, dass für die unterschiedlichen Betreuungsangebote auch unterschiedliche Beiträge erhoben werden.

 

In der vorliegenden Kalkulation wurde diesem Prinzip durch die Berücksichtigung der Öffnungs- und Betreuungszeiten sowie der Betreuungsintensität (Personalstunden) Rechnung getragen.

 

Die Kalkulation basiert auf den für das Kalenderjahr 2017 prognostizierten Kinderzahlen pro Betreuungsangebot einerseits und den dafür erforderlichen Personalisierungen andererseits.

 

Grundlagen der Beitragskalkulationen:

 

Personalkosten

Gegenüber den Kindergartenjahren 2014/2015 sind die Personalkosten überdurchschnittlich stark gestiegen, bedingt durch tarifliche Änderungen:

Neben den regulären Tariferhöhungen von 2,4 % in 2015 und 2,4 % in 2016, wurde durch die neue Entgeltordnung mit Wirkung zum 01. Juli 2015 im Bereich der Kindergärten eine zusätzliche Steigerung von 2,5 % bis zu 15,4 % (je nach Tätigkeit und Stufenzugehörigkeit der Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen und Kita-Leitungen inklusive Stellvertreterinnen) umgesetzt. 

Es handelt sich hierbei um tarifvertraglich geregelte Steigerungen, die nicht von der Stadtverwaltung beeinflussbar sind. Eine genaue Bezifferung ist nur im Einzellfall oder der Gesamtsumme möglich, da die Steigerungen durch die neue Entgeltordnung, die per Streik 2015 durchgesetzt wurde, von Stelle und Erfahrungsstufe (bei Leiterinnen zusätzlich der Größe der Kita) der einzelnen Mitarbeiterin bzw. des einzelnen Mitarbeiters abhängen.

 

Betreuungszeiten- und Betreuungsform

Aufgrund der verstärkten Nachfrage nach Tagesplätzen musste der Personalschlüssel z. T. angepasst werden, in der KiTa Rentrisch wurde zwischenzeitlich auch eine Hauswirtschaftskraft eingestellt. Die Betreuung von Krippenkindern erfordert einen höheren Personalschlüssel als in einer Regelgruppe. 

 

Belegungszahlen

Ein weiterer Kalkulationsfaktor ist die Anzahl der tatsächlich belegten Plätze in den Einrichtungen. Während die Krippenplätze nach wie vor in der Regel während des gesamten Kindergartenjahres voll belegt sind, ist dies im Bereich der Regel- und Tagesplätze nicht der Fall. Die Kinder werden während des gesamten Jahres aufgenommen, so dass nicht alle Plätze über das gesamte KiGa-Jahr belegt sind, kalkuliert wird mit einer Durchschnittsbelegung. Der Personalbedarf wird allerdings anhand der vorgehaltenen Plätze ermittelt.

 

Erstmalig wurden bei der letzten Beitragsanpassung in 2015 einheitliche Beiträge (Misch- bzw. Gesamtkalkulation) für die städtischen Kindertagesstätten festgelegt, ein Wunsch des Stadtrates aus den Vorjahren.

 

Beitragskalkulation

In Anlage beigefügt sind die Kalkulationen getrennt nach den einzelnen Kindergärten sowie als Misch- bzw. Gesamtkalkulation.

 

Aufgrund der in den Kalkulationen ermittelten Beiträge schlägt die Verwaltung vor, die Elternbeiträge in den städtischen Kindertagesstätten auf Grundlage der Gesamtkalkulatin wie folgt anzupassen:

 

Vorstehender Ausschuss hat sich in seiner letztgenannten Sitzung mit 8 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen und 2 Enthaltungen für vorstehenden Beschlussvorschlag ausgesprochen.

 

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Anlagen

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