Beschlussvorlage - VO/2377/16/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Interkommunale Zusammenarbeit – Standesamt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
---|---|---|---|---|
●
(nicht gesetzt)
|
|
Haupt- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
(nicht gesetzt)
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
08.12.2016
|
Beschlussvorschlag
Einer Zusammenlegung der Standesamtsbezirke St. Ingbert und Kirkel zum Standesamtsbezirk St. Ingbert wird grundsätzlich zugestimmt.
Die endgültige Beschlussfassung über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines einheitlichen Standesamtsbezirks und die Übertragung der Aufgaben des Standesamts zwischen St. Ingbert und Kirkel soll im Frühjahr 2017 erfolgen.
Erläuterung
Gemäß der in den Haupt- und Personalausschüssen der vergangenen Jahre formulierten Absicht des Stadtrats weitere interkommunale Kooperationen zu prüfen, hat die Stadtverwaltung Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Bereich Standesamt sondiert. Der vorliegende Beschlussvorschlag stellt nur die grundsätzliche Zustimmung zur beschriebenen interkommunalen Kooperation dar. Eine endgültige Beschlussfassung über eine Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung eines einheitlichen Standesamtsbezirks und die Übertragung der Aufgaben des Standesamts zwischen St. Ingbert und Kirkel müsste in der folgenden Sitzungsperiode getroffen werden. Ziel ist ein Inkrafttreten zum 01. Juli 2017.
Im Oktober 2016 haben die Stadtverwaltung St. Ingbert und Gemeindeverwaltung Kirkel ein Gespräch über die Möglichkeit einer Zusammenlegung der Standesamtsbezirke St. Ingbert und Kirkel geführt. Dazu wurden Möglichkeiten zur Kostenreduzierung für beide Partner berechnet. Insbesondere in den Bereichen Personalkosten, Software Lizenzkosten, Fachliteratur und spezifischen Aus- und Fortbildungskosten würden Synergien und Einsparungen erzielt. Diese beziffern sich für St. Ingbert auf circa 30.000 €. Mittlerweile wurde von der Gemeindeverwaltung Kirkel die Absicht mitgeteilt, eine solche Kooperation einzugehen.
Aus personeller Sicht müsste im St. Ingberter Standesamt ein weiterer Standesbeamter eingesetzt werden. Diese Personalkosten können weitestgehend durch Verlagerung einer bestehenden Sachbearbeiterstelle kompensiert werden (Aufgabenwandel durch elektronische Register). Zusätzlich hat die Gemeinde Kirkel erklärt, dass weiterhin Trauungen durch den dortigen Bürgermeister durchgeführt werden.
Konkret würde bei dieser Kooperation der Sitz des Standesamts in St. Ingbert festgelegt. Es gäbe somit nur noch einen Standesamtsbezirk St. Ingbert, der das Stadtgebiet St. Ingbert und Gemeindegebiet Kirkel umfasst. Dabei würden die Öffnungszeiten in St. Ingbert weitestgehend beibehalten und auf Wunsch ggfs. ein Serviceangebot in Kirkel vorgehalten. Für die St. Ingberter Bürger würde durch die Möglichkeit der Trauung in mehreren verschiedenen Trauzimmern das Serviceangebot verbessert. Aus strategischer Sicht ist eine solche Zusammenarbeit in diesem Bereich sinnvoll, da St. Ingbert sich durch die interkommunale Kooperation in der Öffentlichkeit positiv darstellt und für weitere Kooperationen mit umliegenden Gemeinden anbietet.
Als Muster für die in der Folge zu fassenden Beschlüsse -unter Einbindung des Landesverwaltungsamts- kann die Zusammenlegung der Standesämter Blieskastel, Mandelbachtal und Gersheim herangezogen werden. Eine unverbindliche Anfrage zu der vorliegenden Kooperationsabsicht wurde von der Kommunal- und Standesamtsaufsicht wohlwollend zur Kenntnis genommen. Hier wurde auch die Möglichkeit der Förderung von z. B. notwendigen Umbaumaßnahmen durch das Ministerium für Inneres und Sport aufgezeigt.
Die folgenden Aufstellungen wurden in einer Arbeitsgruppe Organisation, Kostenrechnung und Standesamt ermittelt. Die tatsächliche Kostenstruktur lässt sich auf Grund von nicht zu prognostizierenden Änderungen wie der Einführung elektronischer Sammelakten etc. nur retrospektiv feststellen. Es handelt sich aber um eine belastbare grobe Prognose.
Kosten IST St. Ingbert 2015
Einnahmen (gerundet) 55.000,00 €
Aufwendungen
Personalaufwendungen 206.000 €
Datenverarbeitung 15.000 €
Fortbildung 2.000 €
Fachliteratur 1.000 €
Geschäftsaufwendungen 6.000 €
Gesamtausgaben 2015 gerundet 230.000,00 €
Bereinigter Betrag 175.000,00 €
Kosten- und Ertragsstruktur des neuen Standesamtes (St. Ingbert + Kirkel)
Ausgaben
Personalkosten 215.000 €
Datenverarbeitung 20.200 €
Fachliteratur 1.100 €
Fortbildung 2.400 €
Geschäftsaufwendungen 9.340 €
Gesamt 248.040 €
Einnahmen Ist-Zahlen 2015
St. Ingbert 54.354 €
Kirkel 15.487 €
Gesamt 69.841 €
Zu verteilende Kosten 178.199 €
Der bereinigte Betrag wird über die Einwohnerzahl auf Grund der jährlichen Fortschreibung durch das Statistische Amt Saarland zum Stichtag 30. Juni auf die beteiligten Kommunen umgelegt. Wenn man die vorgenannten Zahlen zugrunde legt, ergibt sich nachfolgende Beispielsberechnung.
Einwohner zum Stichtag 30.12.2015 laut Statistischem Landesamt Saarland
St. Ingbert 36.292 EW
Kirkel 10.104 EW
Gesamt 46.396 EW
Kostenverteilungsmasse 178.199 €
pro Kopf Faktor (Kosten/Einwohner): 3,840826795413398
Umlagebeträge:
Kostenanteil St. Ingbert 36.292 EW x 3,840826795413398 = 139.391 €
Umlagebetrag Kirkel 10.104 EW x 3,840826795413398 = 38.807 €
Dem Beschlussvorschlag hat der o. g. Ausschuss einstimmig zugestimmt.
