Beschlussvorlage - VO/2401/16/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt dem beigefügten Wirtschaftsplan 2017 und dem Investitionsplan 2016 – 2020 zu.

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Erläuterung

 

 

Der Abfallbewirtschaftungsbetrieb St. Ingbert (ABBS) erstellt jährlich für seinen Betrieb einen Wirtschaftsplan.

 

Aufgrund der im September 2016 vorgelegten Zwischenbilanz 2016 und der Hochrechnung für 2016 wird erwartet, dass zum Jahresende ein nahezu ausgeglichenes Jahresergebnis erreicht wird.

Der geprüfte Rechnungsabschluss für den Wirtschaftsplan 2016 liegt voraussichtlich erst im Sommer 2017 endgültig vor.

 

Für die Planungen in 2017 kann man davon ausgehen, dass in einer  wesentlichen Position im Wirtschaftsplan eine Reduzierung des überörtlichen Beitrages infolge der Vertragsbeendigung zwischen EVS und EEW über die Nutzung des AHKW Neunkirchen zu erwarten ist und demzufolge jährlich ca. 18 Millionen eingespart werden, die zu einem Drittel in Form eines reduzierten überörtlichen Beitrags an die § 3-Kommunen weitergegeben werden. Dem Wirtschaftsplan 2017 wird daher nur noch ein Gebührenbedarf von ca. 2.995.000 € zugrunde gelegt.

 

Da noch Forderungen des EVS bezüglich der Beteiligung der Stadt St. Ingbert an dem negativen Eigenkapital von ca. 200.000 bis 300.000 € im Raum stehen wurde dieser Betrag vorsorglich im Aufwand berücksichtigt.

 

Wie in der vorgelegten Zwischenbilanz für 2016 dargelegt, wird sich die Bioabfallmenge in 2016 um ca. 450 t reduzieren, was zu Einsparungen beim Betriebsaufwand geführt hat und auch künftig führen wird.

Die Restmüllmenge hat sich in 2016 um 266 t erhöht, was zu einem etwas höheren überörtlichen Beitrag an den EVS führen wird.

 

Demzufolge werden für die Gebührenkalkulation 2017 folgende Änderungen vorgeschlagen:

 

Die Grundgebühr für die Biotonne soll von 41,28 € auf 32,64 € und die Leistungsgebühr von 0,15 € auf 0,11 € reduziert werden.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt <Satzung über die Gebührenhöhe von Benutzungsgebühren für die Abfallbewirtschaftung (Abfallgebührenhöhensatzung) in der Mittelstadt St. Ingbert> der heutigen Sitzung sind hiervon abweichende Gebührenmodelle kalkuliert. Unabhängig von der gewählten Kombination aus Grund- und Leistungsgebühr bleiben die Ansätze im Wirtschaftsplan unverändert.

 

Die Restmüllgebühren sollen sowohl in der Grundgebühr als auch in der Leistungsgebühr beibehalten werden.

 

Der Vorlage ist der redaktionell überarbeitete Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 beigefügt, die Änderungen betreffen die Planzahlen 2016.

 

Der o. g. Ausschuss hat sich in seiner letztgenannten Sitzung mit 8 Stimmen dafür, bei 4 Enthaltungen für vorstehenden Beschlussvorschlag ausgesprochen.

 

Anlagen:

 

Wirtschaftsplan ABBS 2017

 

1

 

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Anlagen

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