Beschlussvorlage - VO/2366/16/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlegung der St. Ingberter Kirmes 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Ordnung (3)
- Bearbeiter:
- Tim Reidenbach
- Beteiligt:
- Bürgerservice und Ordnung (3)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Haupt- und Personalausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Anhörung
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29.11.2016
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Die Marktordnung der Stadt St. Ingbert wird in § 1 Absatz 4 wie folgt ergänzt:
„Aus wichtigen Gründen können die Märkte auf andere Plätze verlegt werden oder im Einvernehmen mit den zuständigen Verbänden und dem jeweiligen Ortsrat zu anderen Zeiten stattfinden.“
- Dem Antrag des Saarländischen Schaustellerverbandes, den Beginn der Kirmes 2017 in St. Ingbert auf Samstag, den 14. Oktober 2017, zu verlegen, wird stattgegeben.
Erläuterung
Es wird auf den beigefügten Antrag des Saarländischen Schaustellerverbandes verwiesen.
Gemäß § 15 Absatz 1 a der Marktordnung der Stadt St. Ingbert findet die (Haupt-) Kirmes in St. Ingbert-Mitte von Samstag bis Dienstag um den 2. Sonntag im Oktober, d.h. im Jahr 2017 vom 7. bis 10. Oktober, statt. Entsprechend hat die Verwaltung den Termin für das kommende Jahr zur Aufnahme in den Marktkalender gemeldet.
Allerdings überschneidet sich dieser Termin im nächsten Jahr mit den dann noch stattfindenden Oktoberfesten in Merzig (bis einschließlich 8. Oktober) bzw. Saarbrücken (bis 9. Oktober). Auch künftig wird es eine solche Terminüberschneidung geben und zwar immer dann, wenn der 30. September auf einen Samstag fällt.
Die Verwaltung sieht sich für den Fall, dass dem Antrag des Schaustellerverbandes nicht stattgegeben wird, kaum in der Lage, für die St. Ingberter Kirmes 2017 ein attraktives und ausgewogenes Angebot mit bekannten und bewährten Fahrgeschäften bzw. Verkaufsständen zusammenzustellen.
Hinzu kommt, dass der Kirmesaufbau üblicherweise am Dienstag vor der Eröffnung beginnt. Im nächsten Jahr müsste er wegen des Feiertags „Tag der Deutschen Einheit“ am 3. Oktober auf mittwochs verschoben werden, so dass alle Beteiligtem einem hohen Zeitdruck ausgesetzt wären. Eine Verlegung könnte diese negative Begleiterscheinung verhindern.
Um dem Antrag jedoch stattgeben zu können, muss zuvor die Marktordnung geändert werden. Die derzeitige Formulierung in § 1 Absatz 4 („Aus wichtigen Gründen können die Märkte auf andere Plätze verlegt werden“) erlaubt eine Verlegung der Kirmes nur hinsichtlich des Platzes, nicht aber hinsichtlich der Zeiten.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Marktordnung - wie im Beschlussvorschlag abgedruckt - zu ändern sowie dem Antrag des Saarländischen Schaustellerverbandes stattzugeben.
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 dem vorstehenden Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.
Anlage
Schreiben des Saarverbandes der Schausteller e.V. vom 27.10.2016
