Beschlussvorlage - VO/2408/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Zur Durchführung des Faschingsumzuges 2017 wird dem Heimat- und Verkehrsverein St. Ingbert ein Zuschuss in Höhe von 6.700 Euro gewährt.

 

  1. Der Knappenverein "St. Barbara" St. Ingbert-Mitte e.V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für den Barbaratag 2016.

 

  1. Der Ortsrat St. Ingbert-Mitte setzt 300 Euro für zweckdienliche Hinweise aus, die zur Ergreifung desjenigen führen, der den Kater im Wohngebiet Bayern-/ Preußenstraße zwei Mal schwer verletzt hat.

 

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Erläuterung

Es wird auf den unter dem TOP <Sachstand Aufzug Stadthalle> beigefügten Antrag Nr. 3 der CDU-Ortsratsfraktion verwiesen.

 

Weiterhin hat Herr Ortsvorsteher Dr. Meyer um die Aufnahme nachfolgender Punkte gebeten:

 

Zuschuss Faschingsumzug 2017

Zur Durchführung des Faschingsumzuges 2017 soll dem Heimat- und Verkehrsverein St. Ingbert ein Zuschuss in Höhe von 6.700 Euro gewährt werden.

 

Zuschuss Barbarafeier 2016

Der Knappenverein "St. Barbara" St. Ingbert-Mitte e.V soll für den Barbaratag einen Zuschuss erhalten. Auf beigefügtes Schreiben wird verwiesen. Herr Ortsvorsteher Dr. Meyer schlägt vor, dem Knappenverein einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro zu gewähren. Der Ortsrat soll hierüber beraten und gegebenenfalls einen Beschluss fassen.

 

Wohngebiet Bayern- / Preußenstraße

Herr Ortsvorsteher Dr. Meyer verweist auf nachstehende Pressemitteilung:

 

"Wer auf Katzen schießt muss bestraft werden! " stellt Ortsvorsteher Ulli Meyer klar. Daher schlägt Ortsvorsteher Ulli Meyer vor, dass der Ortsrat 300 Euro zu Ergreifung des Täters aussetzt, der im Wohnviertel Bayern/Preußenstraße zweimal auf eine Katze geschossen und schwer verletzt hat. Wer auf Katzen schieße, quäle nicht nur Tiere. Er gefährde auch Menschen, da Querschläger bei einem Schuss  auch jeden beliebigen Menschen in diesem Wohngebiet gefährdet. Ortsvorsteher Ulli Meyer: "Wer auf Tiere im Wohngebiet schießt, gefährdet nicht nur Tiere, sondern auch Menschen. Daher muss diesen Täter dringend das Handwerk gelegt werden!"

 

Auf vorstehenden Beschlussvorschlag Nr. 3 wird verwiesen. Der Ortsrat soll hierüber beraten und gegebenenfalls einen Beschluss fassen.

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Anlagen

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