Beschlussvorlage - VO/1441/15/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Nahversorgungskonzept (2015)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
---|---|---|---|---|
●
(nicht gesetzt)
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
|
Vorberatung
|
|
●
(nicht gesetzt)
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
10.12.2015
|
Beschlussvorschlag
- Dem Nahversorgungskonzept für die Mittelstadt St. Ingbert –in Ergänzung zur Einzelhandelskonzeption 2009- des Planungsbüros Junker + Kruse, Markt 5, 44137 Dortmund, vom 24.11.2015 wird zugestimmt.
- Das Konzept ist ein Instrument zur Steuerung der Nahversorgung und soll als zu berücksichtigendes städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch Verwendung finden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahre 2009 in Auftrag zu geben.
Erläuterung
Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen zur Erweiterung oder zur Neuplanung von Einzelhandels-Standorten (im Wesentlichen Lebensmittel und Drogerieartikel) hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in seiner Sitzung am 04.02.2015 die Beauftragung eines Nahversorgungskonzeptes für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Die Ausarbeitung, welche vom Planungsbüro Junker + Kruse aus Dortmund durchgeführt wurde, liegt nun vor (siehe Anlage). Aufbauend auf einer Analyse aller Nahversorgungsstandorte vor Ort wurden grundlegende übergeordnete Ziele zur weiteren Entwicklung des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels in St. Ingbert formuliert. Vorrangiges Ziel dabei ist es, eine möglichst gute fußläufige Erreichbarkeit von Nahversorgungseinrichtungen zu garantieren und eine weitere Ansiedlung von dezentral gelegenen Standorten zu unterbinden.
Da im Bereich einiger bereits ansässiger Nahversorgungsstandorte keine Bebauungspläne existieren und somit die planungsrechtlichen Grundlagen zur Beschränkung der Verkaufsfläche oder des Sortimentes fehlen, sollte zeitnah über eine entsprechende Überplanung dieser Areale nachgedacht werden. Laut dem Beschluss, soll von der Möglichkeit gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB Gebrauch gemacht werden, das Nahversorgungskonzept als Grundlage für bauleitplanerische Entscheidungen heranzuziehen. Somit wird garantiert, dass die im Konzept enthaltenen Leitziele bei der zukünftigen Steuerung der Nahversorgung eingehalten werden.
Seitens der Gutachter wurde angeregt, das Einzelhandelskonzept aus dem Jahre 2009 grundlegend zu überarbeiten, da dies nicht mehr den aktuellen Standards entspricht. In dem Konzept fehlen elementar konzeptionelle Bausteine, wie beispielsweise Ziele, Leitbilder und klare Ansiedlungsregeln für den Einzelhandel. Ebenso sind im Konzept keine Begründungen zu Abgrenzungen der jeweiligen zentralen Versorgungsbereiche enthalten. Im Falle eines Rechtsstreits wäre das vorliegende Einzelhandelskonzept der Stadt somit anfechtbar.
Im Rahmen der Sitzung werden die Gutachter vom Büro Junker + Kruse die Ergebnisse des Nahversorgungskonzeptes präsentieren und die vorgenannte Problematik näher erläutern. Die schriftliche Ausarbeitung des Endberichtes wird zur Sitzung des Stadtrates vorgelegt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, jetzt Stadtentwicklung, Umwelt und Werksausschuss, hat dem nachstehenden Beschlussvorschlag:
- Das Nahversorgungskonzept wird, wie in der Anlage dargelegt, beschlossen. Das Konzept ist ein Instrument zur Steuerung der Nahversorgung und soll als zu berücksichtigendes städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch Verwendung finden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahre 2009 in Auftrag zu geben.
in seiner Sitzung am 18.11.2015 unter Berücksichtigung der Power-Point-Präsentation des Nahversorgungskonzeptes einstimmig zugestimmt.
Nachdem zwischenzeitlich der Entwurf des Nahversorgungskonzeptes vom 24.11.2015 vorliegt, wurde der vorstehende Beschlussvorschlag redaktionell angepasst.
Anlage
Nahversorgungskonzept (Entwurf)
Nahversorgungskonzept als Präsentation
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
3,1 MB
|
|||
2
|
öffentlich
|
2,5 MB
|
|||
3
|
öffentlich
|
73,2 kB
|
