Beschlussvorlage - VO/1441/15/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Nahversorgungskonzept für die Mittelstadt St. Ingbert –in Ergänzung zur Einzelhandelskonzeption 2009- des Planungsbüros Junker + Kruse, Markt 5, 44137 Dortmund, vom 24.11.2015 wird zugestimmt.

 

  1. Das Konzept ist ein Instrument zur Steuerung der Nahversorgung und soll als zu berücksichtigendes städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch Verwendung finden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahre 2009 in Auftrag zu geben.
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Erläuterung

Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen zur Erweiterung oder zur Neuplanung von Ein­zelhandels-Standorten (im Wesentlichen Lebensmittel und Drogerieartikel) hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in seiner Sitzung am 04.02.2015 die Beauftragung eines Nahversorgungskonzeptes für das gesamte Stadtgebiet be­schlossen. Die Ausarbeitung, welche vom Planungsbüro Junker + Kruse aus Dortmund durchgeführt wurde, liegt nun vor (siehe Anlage). Aufbauend auf einer Analyse aller Nahversorgungsstandorte vor Ort wurden grundlegende übergeordnete Ziele zur weiteren Entwicklung des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels in St. Ingbert formuliert. Vorrangiges Ziel dabei ist es, eine möglichst gute fußläufige Er­reichbarkeit von Nahversorgungseinrichtungen zu garantieren und eine weitere An­siedlung von dezentral gelegenen Standorten zu unterbinden.

 

Da im Bereich einiger bereits ansässiger Nahversorgungsstandorte keine Bebau­ungspläne existieren und somit die planungsrechtlichen Grundlagen zur Beschrän­kung der Verkaufsfläche oder des Sortimentes fehlen, sollte zeitnah über eine ent­sprechende Überplanung dieser Areale nachgedacht werden. Laut dem Beschluss, soll von der Möglichkeit gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB Gebrauch gemacht werden, das Nahversorgungskonzept als Grundlage für bauleitplanerische Entscheidungen heranzuziehen. Somit wird garantiert, dass die im Konzept enthaltenen Leitziele bei der zukünftigen Steuerung der Nahversorgung eingehalten werden.

 

Seitens der Gutachter wurde angeregt, das Einzelhandelskonzept aus dem Jahre 2009 grundlegend zu überarbeiten, da dies nicht mehr den aktuellen Stan­dards entspricht. In dem Konzept fehlen elementar konzeptionelle Bausteine, wie beispielsweise Ziele, Leitbilder und klare Ansiedlungsregeln für den Einzelhandel. Ebenso sind im Konzept keine Begründungen zu Abgrenzungen der jeweiligen zent­ralen Versorgungsbereiche enthalten. Im Falle eines Rechtsstreits wäre das vorlie­gende Einzelhandelskonzept der Stadt somit anfechtbar.

 

Im Rahmen der Sitzung werden die Gutachter vom Büro Junker + Kruse die Ergeb­nisse des Nahversorgungskonzeptes präsentieren und die vorgenannte Problematik näher erläutern. Die schriftliche Ausarbeitung des Endberichtes wird zur Sitzung des Stadtrates vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, jetzt Stadtentwicklung, Umwelt und Werksausschuss, hat dem nachstehenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Nahversorgungskonzept wird, wie in der Anlage dargelegt, beschlossen. Das Konzept ist ein Instrument zur Steuerung der Nahversorgung und soll als zu be­rücksichtigendes städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch Verwendung finden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahre 2009 in Auftrag zu geben.

 

in seiner Sitzung am 18.11.2015 unter Berücksichtigung der Power-Point-Präsentation des Nahversorgungskonzeptes einstimmig zugestimmt.

 

Nachdem zwischenzeitlich der Entwurf des Nahversorgungskonzeptes vom 24.11.2015 vorliegt, wurde der vorstehende Beschlussvorschlag redaktionell angepasst.

 

Anlage

Nahversorgungskonzept (Entwurf)

Nahversorgungskonzept als Präsentation

 

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Anlagen

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