Beschlussvorlage - VO/1529/15

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Es wird auf den unter dem TOP <Benennung des geplanten Familienhilfezentrums> beigefügten Antrag Nr. 2 der SPD-Ortsratsfraktion verwiesen.

 

Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass bei einem entsprechenden Votum des Ortsrates die Angelegenheit überprüft wird. Bei der Markierung von Parkflächen sind die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Umstrukturierung Parkstände wegfallen könnten.

 

Der Verwaltung war die besagte Problematik bisher nicht bekannt, da von Seiten der Bürgerinnen und Bürgern keinerlei Beschwerden eingegangen sind.

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