Beschlussvorlage - VO/1427/15/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 101 Abs. 2 KSVG wird der Jahresabschluss 2011 der Stadt St. Ingbert zum 31.12.2011 mit einer

 

Bilanzsumme von   315.820.226,86 €

 

und einem Jahresfehlbetrag in der Höhe von 7.069.003,60 €

 

festgestellt.

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Erläuterung

Nach § 101 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) stellt der Stadtrat den geprüften Jahresabschluss und den Jahresfehlbetrag fest

 

Mit diesem Beschluss erkennt der Stadtrat die Jahresrechnung an. In rechtlicher Hinsicht hat der Beschluss nur begrenzte Wirkung, da er Rechtsfehler der Haushalts- und Rechnungsführung nicht heilt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.11.2015 einstimmig empfohlen, den Jahresabschluss 2011 gemäß dem vorstehenden Beschlussvorschlag festzustellen.

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