Beschlussvorlage - VO/1522/15

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Beratungsfolge

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Erläuterung

OV Hauck hat beantragt, o.g. Punkt auf die Tagesordnung zu setzen und teilt folgendes mit:

 

"Bereits am 04.08.2015 im Ortsrat behandelt. Damals wurde bereits die sehr starke Verunreinigung mit Glasscherben in diesem Bereich gerügt. Nach aktuellen Wahrnehmungen hat sich daran bislang nichts geändert. Welche Maßnahmen zur Beseitigung dieses Missstandes wurden/werden durch die Verwaltung ergriffen."

 

 

Von der Verwaltung ergeht folgende Stellungnahme:

 

Der betreffende Platz entwickelt sich nach Feststellung des Kommunalen Ordnungsdienstes zusehends und vornehmlich in den Abendstunden zu einem Treffpunkt Jugendlicher, die dort die besagten Verunreinigungen hinterlassen. Es handelt sich in der Tat um einen Missstand, der sowohl Folgen als auch Ursachen hat.

 

Die Folgen können mit vermehrten Kontrollen, z.B. durch den Kommunalen Ordnungsdienst bzw. den Spielplatzdienst des Betriebshofes aufgrund bekanntermaßen geringer personeller Kapazitäten nur unzureichend beseitigt werden. Für eine Ahndung fehlen Angaben darüber, wer wann was getan haben soll.

 

Die Ursachen sind aus Sicht der Verwaltung im Wesentlichen auf zwei Faktoren zurückzuführen: Das ist zum einen die Lage des Spielplatzes weit außerhalb der bebauten Ortslage, die die ansonsten vorhandene „soziale Kontrolle“ nicht ermöglicht, zum andern handelt es sich um ein gesellschaftliches Problem, weil Eltern zum Teil offenbar nicht mehr in der Lage sind, ihrem Erziehungsauftrag gerecht zu werden.

 

Diese beiden Ursachen können mit Mitteln des Ordnungsrechts nicht beseitigt werden.

 

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