Beschlussvorlage - VO/1398/15/2
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss zu Mehrkosten der Umbaumaßnahme Kita St. Johannes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Biosphäre
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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10.12.2015
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Beschlussvorschlag
- Die Stadt beteiligt sich an den vom Ministerium für Bildung und Kultur gemäß dessen Prüfvermerk vom 16. März 2015 festgestellten zuwendungsfähigen Gesamtkosten, die die gemäß Zuwendungsbescheid vom 27.03.2014 festgesetzten zuwendungsfähigen Baukosten übersteigen, mit einem Betrag in Höhe von 65.624,45 €.
- Die Finanzierung erfolgt durch Einsparungen bei der Buchungsstelle 2.5.02.01/1605.782700 Einrichtung der. Kinowerkstatt in der Neuen Baumwollspinnerei (bewegliches Anlagevermögen v.150 - 1000 €) – Mittel aus 2014
Erläuterung
Mit beiliegendem Schreiben (Anlage 1) teilt Pfarrer Brylka mit, dass laut Prüfbericht des Ministeriums für Bildung und Kultur im Rahmen des Ersatzneubaus KiTa St. Johannes Mehrkosten in Höhe von 200.315,00 € entstanden sind und als zuwendungsfähig anerkannt wurden. Gleichzeitig fragt er an, ob der Bauträger mit der Erstattung des Anteils der Stadt (30% bzw. 40%) rechnen kann.
Aus dem in Anlage beigefügten Prüfvermerk (Anlage 2) geht hervor, dass für den Bereich "Kinderkrippe" laut Bescheid insgesamt Kosten in Höhe von 446.000 € (davon noch abzuziehen 105.000 € Bundesmittel = 341.000 €) anerkannt wurden, für den Bereich "Struktur- und Qualitätsverbesserung" Kosten in Höhe von 1.338.000 €.
Tatsächlich sind jedoch (nach Prüfung der Verwendungsnachweise durch das Ministerium) im Bereich "Kinderkrippe" Kosten in Höhe von 508.416,30 € (davon noch abzuziehen 105.000 € Bundesmittel = 403.416,30 €) und im Bereich "Struktur- und Qualitätsverbesserung" Kosten in Höhe von 1.525.248,91 € entstanden, d.h. Mehrkosten von insgesamt 249.665,21 €.
Das Ministerium stellt diese Kosten zwar fest, verweist aber darauf, dass `diese höheren festgestellten zuwendungsfähigen Gesamtkosten, die sich auf Grund der Prüfung ergeben, nicht zu einer Erhöhung des Zuwendungsbetrages führen, da es sich bei den….gewährten Zuwendungsbeträgen um Förderhöchstbeträge handelt.´
Die Firma FESTO hat aufgrund einer Sondervereinbarung Zuwendungen in Höhe von 80.000 € geleistet. Es verbleiben nach Abzug dieser Sonderzuwendung Mehrkosten in Höhe von 169.665,21 € (249.665,21 € abzüglich. 80.000 €).
Mit Schreiben vom 05.06.2015 (Anlage 3), hier eingegangen am 16.6.15, teilt der Saarpfalz-Kreis Herrn Pfarrer Brylka mit, dass er auf die restlichen Mehrkosten in Höhe von 169.665,21 € einen Zuschuss von 30 % (Zuschuss lt. Gesetz für Krippe = 30 %, für KiTa-Bereich = 20% zzgl. freiwilliger Übernahme Trägeranteil von 10 %=30 %) gewähren wird.
Sollte sich die Stadtverwaltung dem Vorgehen des Saarpfalz-Kreises anschließen,
sieht eine Zuschussbeteiligung in Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben wie folgt aus:
In der Vergangenheit wurden vom zuständigen Ministerium durchaus nachträglich noch Mehrkosten anerkannt und auch gefördert. Über Anträge auf nachträgliche Bezuschussung von Mehrkosten im Rahmen von Baumaßnahmen Kindergärten, die zwar anerkannt waren aber vom Ministerium nicht mehr gefördert wurden, musste bisher noch nicht entschieden werden.
Mittel stehen im Doppelhaushalt 2015/2016 nicht bereit. Die Finanzierung kann erfolgen durch Einsparungen bei der Buchungsstelle 5.4.10.02/2405.783200 – Lärmschutzmaßnahme Diedesbühl 150.000 € (Mittel aus 2013).
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales hat in seiner Sitzung am 11.11.2015 der lfd. Nr. 1 des Beschlussvorschlages einstimmig zugestimmt; die lfd. Nr. 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung "Die Finanzierung erfolgt durch Einsparungen bei der Buchungsstelle 5.4.10.02/2405.783200 – Lärmschutzmaßnahme Diedesbühl 150.000 € (Mittel aus 2013)" wurde mit 6 Stimmen dafür und 9 Gegenstimmen abgelehnt.
Der vorstehende Beschlussvorschlag Nr. 2. wurde im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Biosphäre am 26.11.2015 mit 9 Stimmen dafür und 5 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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207,8 kB
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2
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öffentlich
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696,3 kB
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3
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öffentlich
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373,2 kB
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4
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öffentlich
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74,9 kB
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