Beschlussvorlage - VO/1451/15/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für den Bebauungsplan Nr. Ro 36 "Umgehung Mühlstraße", wird gemäß Baugesetzbuch (BauGB) die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie die Abstimmung mit den Nach­bargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB – Bebauungsplan der In­nenentwicklung – ohne Umweltprüfung durchzuführen.

 

  1. Die beigefügten Planunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung und Begrün­dung werden gebilligt.

 

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Erläuterung

Am 04.02.2015 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Ro 36 "Umgehung Mühlstraße" beschlossen. Die Planun­terlagen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung liegen nun ausge­arbeitet vor (siehe Anlage), sodass das weitere Bebauungsplanverfahren vollzogen werden kann.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Umgehungsstraße zu schaffen, um so die Kreuzung "Mühlstraße / Obere Kaiserstraße" zu entlasten. Die neue Straße soll über den Parkplatz des ehe­maligen Accord-Marktes geführt werden.

 

Derzeit liegt noch keine detaillierte Planung zum Straßenverlauf vor. Der aufzustel­lende Bebauungsplan soll zunächst das erforderliche Baurecht für die Fläche schaf­fen. Erst nach Rechtskraft des Bebauungsplanes werden die weiteren Planungen in Auftrag gegeben.

 

Bei den Beratungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, jetzt Stadtentwicklung, Umwelt und Werksausschuss, am 18.11. und in der Sitzung des Ortsrates St. Ingbert-Rohrbach am 24.11.2015 wurde kein Beschluss gefasst.

 

 

Anlagen

Planzeichnung zum Bebauungsplan

Begründung zum Bebauungsplan

 

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Anlagen

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