Beschlussvorlage - VO/1516/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Parksituation im Bereich der kath. Kita
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Ordnung (3)
- Bearbeiter:
- Heike Dettweiler
- Beteiligt:
- Bürgerservice und Ordnung (3)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
---|---|---|---|---|
●
(nicht gesetzt)
|
|
Ortsrat St. Ingbert-Hassel
|
Entscheidung
|
|
|
08.12.2015
|
Erläuterung
Der Vorsitzende hat die Aufnahme des Tagesordnungspunktes beantragt und teilt hierzu folgendes mit:
"Zu Zeiten in denen die Kinder von den Eltern in den Kindergarten gebracht bzw. abgeholt werden kommt es immer wieder vor, dass für eine kurze Zeit auf dem Bürgersteig aufgeparkt wird. Durch einen Anwohner der Luisenstraße wurden/werden Zettel an den Fahrzeugen angebracht. Die falsch parkenden Eltern wurden auch schon dem Ordnungsamt gemeldet. Der Anwohner ist auch bereits in der Kita vorstellig geworden und hat sich dort über die Zustände beschwert."
Die Verwaltung gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:
An der Örtlichkeit ist das Aufparken auf Gehwegen unzulässig.
Ein Anwohner der Luisenstraße hat in den Monaten September, Oktober und November 2015 mehrfach formgerechte und begründete Anzeigen wegen Gehwegparken mit Behinderung eingereicht.
Von allen eingebrachten Anzeigen wurden 17 Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren durch die Bußgeldstelle eingeleitet und den Fahrzeughalter/-führer eine Anhörung zugestellt. Die ausgesprochenen Verwarnungen wurden bis auf wenige Ausnahmen in "Verwarnung ohne Verwarngeld" gewandelt, eine Geldstrafe wurde somit nur in Ausnahmefällen erhoben.
Die Leitung der Kindertagesstätte wurde durch die Bußgeldstelle gebeten, die Eltern über die geltenden Verkehrsvorschriften durch Flyer bzw. Aushang zu informieren. Des Weiteren wurde insgesamt 12-mal ein Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung zu den Kernzeiten der KiTa (7.30 bis 9.00 und 11.30 bis 12.30 sowie 15.30 bis 17.00 Uhr) abgestellt, um ankommende Fahrzeugführer entsprechend zu sensibilisieren. Hierbei ist zu erwähnen, dass durch die Verkehrsüberwachungskräfte bei dieser Präventivmaßnahme keine mit einer Geldstrafe behafteten Verwarnungen erfasst wurden.
Mit allen Beteiligten stand die Bußgeldstelle in engem Kontakt, um durch die o.g. Maßnahmen die Situation zu "entschärfen".
Am 6. November teilte der Anwohner der Luisenstraße mit, dass er keine weiteren Anzeigen mehr einbringen wird.
Bei stichprobenartigen Kontrollfahrten der Verkehrsüberwachung im November und Dezember wurden keine Parkverstöße im Bereich der Kindertagesstätte mehr festgestellt.
Außerdem nimmt an der Sitzung ein zuständiger Mitarbeiter teil.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
9,6 kB
|
