Beschlussvorlage - VO/1474/15/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Betriebes der Kompostieranlage bis zum Jahr 2020 in der Zuständigkeit der Stadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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10.12.2015
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Erläuterung
Bisher sind die Kommunen für die Annahme und Verwertung des Grünschnitts zuständig. Gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 18 des Gesetzes zur Neuordnung des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes sollen der Transport und die Behandlung des gesammelten Grünschnitts bis Ende 2018 auf den EVS übergehen. Die Kommunen haben die Option, eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 01.01.2020 zu beantragen.
Zur Erledigung der dem EVS nach Ablauf der Übergangsfrist aus Absatz 2 obliegenden Aufgaben nach § 2 Absatz 2 Nr. 4 ist der EVS verpflichtet, eine Konzeption bis zum 31. Dezember 2015 zu erarbeiten, die den ökologischen Standards und der Wirtschaftlichkeit Rechnung trägt sowie bestehende kommunale Strukturen einbezieht.
Eine von der Verbandsversammlung des EVS beschlossene Konzeption liegt bisher noch nicht vor. Der Grünschnitt-Beirat im EVS hat am 09. November 2015 über eine Konzeption beraten. Aus der Diskussion ist zu erkennen, dass künftig Gebühren durch die Stadt erhoben und teilweise als überörtlicher Beitrag an den EVS für die Grünschnittverwertung weitergegeben werden sollen. Dadurch werden die Bürger in St. Ingbert zusätzlich belastet werden.
Es wird daher vorgeschlagen, die Verlängerung der Übergangsfrist beim EVS zu beantragen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, jetzt Stadtentwicklung, Umwelt und Werksausschuss, hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 vorstehendem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.
