Beschlussvorlage - VO/1503/15/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallwirtschaftskonzept der Mittelstadt St. Ingbert -Abfall-Bewirtschaftungs-Betrieb-St. Ingbert (ABBS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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10.12.2015
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Erläuterung
Am 23.06.2015 wurde der durch den Stadtrat endgültige Beschluss gefasst, dass die Stadt St. Ingbert ab 01.01.2016 die örtliche Abfallbewirtschaftung in eigener Regie übernehmen soll.
In den Stadtratssitzungen am 09.07. und 15.10.2015 wurden seitens der Verwaltung jeweils Zwischenberichte über den Stand der umfangreichen Arbeiten gegeben. In der Sitzung am 09.07.2015 wurde dabei beschlossen, dass die Abfallbewirtschaftung in St. Ingbert in Form eines Eigenbetriebes unter dem Namen Abfall-Bewirtschaftungs-Betrieb St. Ingbert (ABBS) geführt werden soll.
Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes ABBS wurde in dieser Sitzung beschlossen und dem Landesverwaltungsamt vorgelegt. Das Landesverwaltungsamt hat Änderungsvorschläge, überwiegend aus redaktionellen Gründen unterbreitet und hat vorgeschlagen, den Stadtrat nochmals die endgültige Fassung beschließen zu lassen und danach öffentlich bekannt zu machen.
In der Stadtratssitzung am 15.10.2015 hat der Stadtrat grundsätzliche Beschlüsse für die Gebührenstruktur der Abfallgebührensatzung beschlossen. So wurde beschlossen, dass ab 2016 aus Gründen der Gebührengerechtigkeit und unter Beachtung der gebührenrechtlichen Grundsätze das Verwiegesystem auf die vierrädrigen Umleerbehälter und die Biotonne ausgedehnt werden soll. Gleichzeitig hat sich der Stadtrat für die Einführung einer Pauschalregelung hinsichtlich der Eichgrenze unter 5 kg ausgesprochen. Diesbezüglich hat die Verwaltung zwischenzeitlich die EDV-technischen Anpassungen der Abfallsoftware zur Erstellung der Abfallgebührenbescheide auf den Weg gebracht.
In der Stadtratssitzung am 10.12.2015 sollen die erforderlichen Satzungen nach Vorberatung in der heutigen Sondersitzung des Werksausschusses (Stadtentwicklung und Umwelt) endgültig beschlossen werden.
Weiterhin wurden die am 15.10.2015 vorgelegte Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung nochmals überarbeitet, ebenso der Wirtschaftsplan 2016, so dass im kommenden Stadtrat die endgültigen Fassungen verabschiedet werden können.
Die Abfallgebührensatzung mit den einzelnen Gebührensätzen muss ebenfalls noch beschlossen werden.
Alle Satzungen liegen als Anlage bei. Ebenso das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt St. Ingbert, das laut Saarländischem Abfallgesetz von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu erstellen und dem Umweltministerium vorzulegen ist.
Das Abfallwirtschaftskonzept des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers soll die Situation der Abfallbewirtschaftung mit den Entsorgungs- und Recyclingstrukturen und die künftigen Prognosen in der Abfallbewirtschaftung beschreiben.
Die neue Gebührenstruktur hat im Vergleich zur bisherigen Veranlagung durch den Entsorgungsverband Saar (EVS) die Auswirkungen, dass das Verwiegesystem, das seit 2010 in St. Ingbert auch unter der Regie des EVS zugrunde lag, flächendeckend in allen Bereichen zur Anwendung kommen soll.
Dabei werden grundsätzlich eine Grundgebühr und eine Leistungsgebühr erhoben.
Die Restmüllgebühr liegt mit 0,34 € nur in einem geringen Umfang über den Leistungsgebühren beim EVS. Zu beachten ist dabei, dass der EVS ein jährliches Defizit in seinem Wirtschaftsplan aufweist und ab 2017 eine massive Gebührenerhöhung bei den Verwiegekommunen Losheim und St. Ingbert auf 0,48 € in der Leistungsgebühr und eine massive Erhöhung der vierrädrigen Umleerbehälter angekündigt hatte.
Da 25 % des St. Ingbert Müllaufkommens alleine aus 316 Umleerbehältern stammen, soll in diesem Bereich eine Gleichbehandlung erfolgen. Die Grundsätze des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit der vorrangigen Betrachtung der Abfallvermeidung, der Ressourcenschonung und der Sammlung von Wertstoffen sollten auch in diesem Bereich zur Anwendung kommen.
Im Bereich der Biotonne soll auch die Verwiegung wieder eingeführt werden, wie sie bereits 2011 unter der Regie des EVS erfolgt war. Festgestellt wurde, dass die Restmüllmengen in der Biotonne seit der Einführung einer Pauschalregelung beim EVS durch Fehleinfüllungen zugenommen haben. Durch die Verwiegung soll dieser Entwicklung entgegengewirkt werden.
In der Abwicklung der Müllabfuhr in St. Ingbert wird sich nichts ändern, da die städtische Müllabfuhr weiterhin die Leerung der Müllgefäße vornehmen wird. Bisher ist die Abfuhr im Auftrag des EVS erfolgt. Ab 2016 erfolgt diese in eigener Regie.
Gleichzeitig sollte im Bereich des Wertstoffzentrums ab Jahresbeginn 2016 montags das Wertstoffzentrum geschlossen bleiben, um bessere Aufräum- und Sortiermöglichkeiten nach dem stark frequentierten Samstag zu bieten. Dadurch besteht an den verbleibenden Öffnungszeiten eher die Chance, 1 Person mehr zur besseren Kontrolle einzusetzen. Dies wird bei anderen Wertstoffhöfen im Saarland in ähnlicher Form auch praktiziert.
Das als Anlage beigefügte Abfallwirtschaftskonzept wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, jetzt Stadtentwicklung, Umwelt und Werksausschuss, am 24.11.2015 einstimmig zur Kenntnis genommen, wobei redaktionelle Änderungen angeregt und nun eingepflegt wurden.
Anlagen:
Abfallwirtschaftskonzept (ABBS)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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212,9 kB
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