Beschlussvorlage - VO/1443/15/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt St. Ingbert nimmt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW-Bankengruppe, Frankfurt/Berlin, folgende zweckgebundene Kredite zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften auf:

Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses Kaiserstraße 43:  69.873 €

(1. Nachtragshaushalt 2015)

 

Auszahlung:  100%

Rückzahlung: 35 Vierteljahresraten zu je 1.941€, Schlussrate zu 1.938€,

   ab 15.11.2016

Zinssatz: Programmzinssatz am Tag des Eingangs des Abrufes, fest bis 15.08.2025

Sanierung Mehrfamilienwohnhaus Josefstaler Straße 187-189:  368.548 €

(1. Nachtragshaushalt 2015)

 

Auszahlung:  100%

Rückzahlung: 115 Vierteljahresraten zu je 3.178€, Schlussrate zu 3.078€,

   ab 15.11.2016

Zinssatz: Programmzinssatz am Tag des Eingangs des Abrufes, fest bis 15.11.2025

Ankauf und Umbau des Wohnhauses Pfarrgasse 9:   243.500 €

(2. Nachtragshaushalt 2015)

 

Auszahlung:  100%

Rückzahlung: 115 Vierteljahresraten zu je 2.100€, Schlussrate zu 2.000€,

   ab 15.11.2016

Zinssatz: Programmzinssatz am Tag des Eingangs des Abrufes, fest bis 15.11.2025

Ankauf und Umbau des Wohnhauses Dr. Wolfgang-Krämer-Straße 22

(ehem. Katasteramt)        338.350 €

(2. Nachtragshaushalt 2015)

 

Auszahlung:  100%

Rückzahlung: 115 Vierteljahresraten zu je 2.917€, Schlussrate zu 2.895€,

   ab 15.11.2016

Zinssatz: Programmzinssatz am Tag des Eingangs des Abrufes, fest bis 15.11.2025

 

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Erläuterung

Die nachstehend aufgeführten, im 1. und 2. Nachtragshaushalt 2015 enthaltenen Investitionen zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften werden finanziert durch Sonderkredite in Höhe der nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten:

 

Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses Kaiserstraße 43:    69.873€

Sanierung Mehrfamilienwohnhaus Josefstaler Straße 187-189:  368.548€

Ankauf und Umbau des Wohnhauses Pfarrgasse 9:    243.500€

Ankauf und Umbau des Wohnhauses Dr. Wolfgang-Krämer-Straße 22

(ehem. Katasteramt)        338.350€

 

In Höhe dieser Beträge wurden bei der Wiederaufbau, KfW-Bankengruppe, Frankfurt/Berlin, aus deren Programm Nr. 208 – IKK - Investitionskredit Kommunen/Sonderförderung für Flüchtlingsunterkünfte zweckgebundene Kredite beantragt, seit Ende Oktober 2015 liegen alle Förderzusagen vor.

 

Der Zinssatz in diesem Programm liegt bei 0,00% p.a., Zinsbindung 10 Jahre, 1 tilgungsfreies Anlaufjahr; die Abruffristen enden am 20.07.2016.

Zur Verfügung stehen Laufzeiten der Kredite von 10, 20 oder 30 Jahren; in Anlehnung an die Restnutzungsdauer der Objekte wurde beim Objekt Kaiserstraße 43 ein Zeitraum von 10 Jahren, im Übrigen jeweils von 30 Jahren gewählt. Durch die im Vergleich mit kürzeren Laufzeiten geringeren jährlichen Tilgungszahlungen verlangsamt sich auch der Abbau der städtischen Liquidität.

 

Die KfW verlangt zur Auszahlung verschiedene Unterlagen, u.a. Kopien der Sitzungsniederschrift über die Darlehensaufnahmebeschlüsse sowie die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzungen.

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Biosphäre hat vorstehendem Beschlussvorschlag in seiner Sitzung vom 26.11.2015 einstimmig zugestimmt.

 

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