Beschlussvorlage - VO/1463/15/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbenennung gebildeter Ausschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Haupt- und Personalausschuss
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Vorberatung
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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10.12.2015
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Beschlussvorschlag
"Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Werksausschuss" und
- Der Ausschuss für Baumanagement wird umbenannt in:
"Ausschuss für Baumanagement und Werksausschuss"
Erläuterung
Nach § 34 der Geschäftsordnung sind folgende Pflichtausschüsse im Sinne des § 48 Abs. 1 KSVG zu bilden:
1. Ausschuss für Finanzangelegenheiten
2. Ausschuss für Personalangelegenheiten
3. Ausschuss für Natur- und Umweltangelegenheiten und
4. Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten.
Diesem Erfordernis wurde Genüge getan, indem der Stadtrat in seiner konstituierenden Sitzung am 10.07.2014 folgende Ausschüsse gebildet hat:
1. Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Biosphäre
2. Haupt- und Personalausschuss
3. Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
4. Rechnungsprüfungsausschuss
5. Ausschuss für Baumanagement.
6. Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales.
Nach § 109 KSVG ist für jeden Eigenbetrieb ein Werksausschuss (§ 48) zu bilden; für mehrere Eigenbetriebe kann ein gemeinsamer Werksausschuss gebildet werden.
Aufgrund der bisherigen Zuordnung ist der Ausschuss für Baumanagement der zuständige Werksausschuss für den Eigenbetrieb Abwasser. Nach Mitteilung der Kommunalaufsicht muss der jeweilige Ausschuss, der im Sinne der vorgenannten Vorschrift mit einem gebildeten Ausschuss zusammengelegt werden kann, diese Bezeichnung auch im Namen führen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 09.07.2015 (VO/1115/15/1) durch die Verabschiedung der Satzung des Abfall-Bewirtschaftungs-Betriebes unter § 6 den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt als zuständigen Werksausschuss festgelegt.
Demzufolge müssen beide Ausschüsse, welche jeweils als Werksausschuss für einen der beiden Eigenbetriebe handeln, umbenannt werden. Gleichzeitig wird die Betriebssatzungen des Abfall-Bewirtschaftungs-Betriebes der Mittelstadt St. Ingbert vor Verabschiedung korrigiert. Die Satzung des Eigenbetriebes Abwasser wird Anfang 2016 entsprechend angepasst.
Der Haupt- und Personalausschuss hat vorstehendem Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 19.11.2015 einstimmig zugestimmt.
