Beschlussvorlage - VO/1485/15

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die SPD-Ortsratsfraktion hat um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten. Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:

 

Der Winterdienst und die damit verbundene Verkehrssicherungspflicht stellen eine hoheitliche Aufgabe der Kommune dar.  

 

Die Umsetzung und insbesondere die Festlegung der Streustufen ist eine Aufgabe der laufenden Verwaltung.

 

Nach der gültigen Rechtsprechung muss der Winterdienst auf innerörtlichen Straßen nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen durchgeführt werden.

Die Straßen im Stadtgebiet sind in 3 Dringlichkeitsstufen eingeteilt:

Dringlichkeitsstufe 1:
innerörtliche Hauptverkehrsstraßen sowie die Hauptbuslinien;

Dringlichkeitsstufe 2:
verkehrswichtige Erschließungs- und Sammelstraßen;

Dringlichkeitsstufe 3:
Wohn- und Anliegerstraßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung in Tempo 30-Zonen

Die Dörrenbachstraße ist entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung der Dringlichkeitsstufe 3 zugeordnet.

Die Einstufung in eine höhere Dringlichkeitsstufe ist nicht vorgesehen.

 

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