Beschlussvorlage - 2026/2444 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Es wird ein Kinder- und Jugendparlament für die Stadt St. Ingbert gebildet.
  2. Die Satzung über die Wahl eines Kinder- und Jugendparlamentes der Stadt St. Ingbert wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

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Erläuterung

Mit Wirkung vom 19. Dezember 2025 wurde § 49a des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) dahingehend geändert, dass Städte und Gemeinden Kinder und Jugendliche bei Vorhaben, die die Belange junger Menschen betreffen, in angemessener Weise beteiligen sollen. Den Kommunen wird dabei freigestellt, ein für sie geeignetes Beteiligungsformat zu wählen.

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Kultur-, Bildungs-, Sozial- und Tourismus haben zwei Vertreter der Arbeitsgruppe Jugendparlament des Albertus-Magnus-Gymnasiums den Wunsch vorgetragen, ein Kinder- und Jugendparlament für die Stadt St. Ingbert zu gründen. Dieser Vorschlag wurde vom Ausschuss wohlwollend zur Kenntnis genommen.

Auf Grundlage eines von den Jugendlichen erarbeiteten Satzungsentwurfs hat das zuständige Fachamt in Zusammenarbeit mit der Abteilung Zentrale Dienste sowie dem Justitiariat den als Anlage beigefügten Satzungsentwurf ausgearbeitet.

Dieser wurde am 05.03.2026 mit den Vertretern der Arbeitsgruppe Jugendparlament, mit Schülervertretern, sowie mit Vertretern der Fachschaften Politik und Sozialkunde verschiedener St. Ingberter Schulen besprochen. Dabei wurde von Seiten der Schulen die Bereitschaft signalisiert, die Wahl des Kinder- und Jugendparlaments an ihren Schulen durchzuführen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Im Haushalt sind unter Produkt 3.6.40.01 5.000 € für das Kalenderjahr 2026 eingestellt.

 

 

 

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Anlagen

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