Beschlussvorlage - 2026/2373 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird gemäß § 101 Abs. 2 KSVG mit einer
Bilanzsumme von 313.489.515,35 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.861.618,09 € festgestellt.                                       

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Erläuterung

Nach § 101 Abs. 2 KSVG stellt der Stadtrat den geprüften Jahresabschluss sowie den Jahresfehlbetrag fest.

Mit diesem Beschluss erkennt der Stadtrat den Jahresabschluss an. In rechtlicher Hinsicht hat der Beschluss nur begrenzte Wirkung, da er Rechtsfehler der Haushalts- und Rechnungsführung nicht heilt.

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist öffentlich bekannt zu machen. Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht sind gemäß § 101 Abs. 3 KSVG an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.

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Finanz. Auswirkung

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