Beschlussvorlage - 2026/2367 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. OW6 "In der Ortslage" und Nr. OW6a "Im Etzelchen" (Aufhebungssatzung) Stadtteil Oberwürzbach: Entwurfsannahme und Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Yvonne Volgger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Oberwürzbach
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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28.04.2026
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Beschlussvorschlag
- Die beigefügten Entwurfsunterlagen der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. OW6 "In der Ortslage" und seiner Teiländerung Nr. OW6a "Im Etzelchen", bestehend aus der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 2), dem Satzungstext (Anlage 3) und dem Aufhebungsplan (Anlage 4) werden gebilligt.
- Für die Aufhebungssatzung wird die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung als Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
- Die Anlagen 1 bis 4 sind Teil des Beschlusses.
Erläuterung
Der seit 1965 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. OW 6 "In der Ortslage" in St. Ingbert – Oberwürzbach sowie die seit 1981 rechtskräftige Teiländerung Nr. OW 6a "Im Etzelchen" wurde aufgrund in der Vergangenheit gestellter Bauanfragen sowie der Überprüfung aller potentiellen Wohnbauflächen im Rahmen der Erstellung des Wohnbauflächenentwicklungs-konzeptes hinsichtlich seiner Notwendigkeit, seiner Aktualität und in Bezug auf zeitgemäßes Baurecht geprüft. Der Bebauungsplan sowie die Teiländerung werden den heutigen Ansprüchen, insbesondere im Umgang mit den in großen Teilbereichen des Bebauungs-planes liegenden Überschwemmungsflächen des Würzbaches nicht mehr gerecht. Auch die im Bereich der Teiländerung vorgesehene weitere Erschließung von Wohnbauflächen ist aufgrund der Topografie und Eigentumsverhältnisse perspektivisch nicht realisierbar.
Am 07.10.2025 hat der Stadtrat die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. OW6 "In der Ortslage" einschließlich seiner Teiländerung Nr. OW6a "Im Etzelchen" (BV 2025/2116) im regulären Verfahren beschlossen.
Die Vorentwurfsunterlagen der Aufhebungssatzung wurden in der Zeit vom 02.12.2025 bis einschließlich 19.01.2026 im Internet veröffentlicht sowie öffentlich ausgelegt, um die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu informieren und zu beteiligen. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 01.12.2025 frühzeitig informiert und zur Stellungnahme bis 19.01.2026 aufgefordert.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und in einer Abwägungssynopse (Anlage 1) zusammengefasst sowie, sofern erforderlich, in die Entwurfsunterlagen der Aufhebungssatzung eingearbeitet. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen. Seitens der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden lediglich Hinweise gegeben.
Die vorliegenden Entwurfsunterlagen der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. OW6 "In der Ortslage" und seiner Teiländerung Nr. OW6a "Im Etzelchen", bestehend aus der Begründung einschließlich Umweltbericht, dem Satzungstext sowie dem Aufhebungsplan sollen nun gebilligt werden.
Ferner soll zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen der Aufhebungssatzung im Internet (Homepage der Stadt St. Ingbert), inklusive einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg beschlossen werden.
Die Entwurfsunterlagen zur Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. OW6 "In der Ortslage" und seiner Teiländerung Nr. OW6a "im Etzelchen" sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet (Homepage der Stadt St. Ingbert) zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereitzuhalten und zusätzlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann sowie Nachbargemeinden sind gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet (Homepage der Stadt St. Ingbert)/ Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet (Homepage der Stadt) sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist von jedermann elektronisch per Mail oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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377,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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981,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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285,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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9,4 MB
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