Ortsratsvorlage - 2026/2471 OV
Grunddaten
- Betreff:
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Wiedereröffnung der Grillhütte am Glashütter Weiher
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Ortsratsvorlage
- Federführend:
- Stadtgrün und Friedhofswesen (71)
- Bearbeiter:
- Christian Lambert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Rohrbach
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Kenntnisnahme
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20.04.2026
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Erläuterung
Die AfD-Ortsratsfraktion Rohrbach hat mit Antrag vom 03.04.2026 um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten.
Die Verwaltung teilt folgendes mit:
Die Grillhütte wurde auf Beschluss des damaligen Ortsrates Rohrbach geschlossen und der dazugehörige Grillplatz rückgebaut, weil eine reguläre Vermietung nicht mehr möglich war. Die Hütte und die Grillstelle waren für die tatsächlichen Mieter häufig nicht nutzbar, weil sie unberechtigt von Dritten genutzt und trotz entsprechender Aufforderung der regulären Mieter, nicht mehr geräumt wurden.
Die Schließung der Grillhütte war als Übergangslösung vor einem möglichen Abriss vorgesehen. Die Toilettenanlagen sind so nicht mehr nutzbar, es gibt kein fließendes Wasser vor Ort und der Tank, welcher früher vor einer Vermietung mittels eines Generators und Pumpen befüllt werden musste, ist defekt und nicht mehr reparabel. Ebenso gibt es keinen Stromanschluss vor Ort. Strom musste mittels Batterien vor Ort bereitgestellt werden. Eine einigermaßen kostenneutrale Vermietung der Grillhütte ist unter diesen Umständen nicht mehr möglich. An der Grillhütte selbst ist ebenfalls erheblicher Sanierungsbedarf. Die Dacheindeckung aus Bitumenbahnen muss überarbeitet werden, ebenso sind die Dachrinnen zu erneuern und die Holzkonstruktionen zu prüfen und ggf. entsprechende Teile zu ersetzen. Diese Arbeiten können nicht in Eigenleistung des Baubetriebshofes erfolgen, sondern müssen über eine Fremdvergabe geleistet werden. Die hier zu veranschlagenden Kosten müssen zuerst ermittelt werden und sind dann im Doppelhaushalt 2027/2028 über die Prioritätenliste des Ortsrates zu melden.
Analog ist bei einem möglichen Abriss der Grillhütte zu verfahren. Hier sind voraussichtlich Entsorgungskosten in Höhe von 5.000-10.000 Euro anzusetzen, welche ebenfalls über die Prioritätenliste des Ortsrates abzubilden sind.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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357 kB
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