Ortsratsvorlage - 2026/2467 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Die FW – Ortsratsfraktion Rohrbach hat mit Antrag vom 28.03.2026 um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten.

Stellungnahme:

die Straßenverkehrsbehörde kann innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten mit hoher Fußgänger-/Fahrraddichte sowie hohem Querungsbedarf sogenannte Tempo 30-Zonen einrichten. Dies ist im genannten Wohngebiet geschehen. Für weitere rechtliche Maßnahmen, also eine Reduzierung der dort erlaubten Geschwindigkeit bietet die Straßenverkehrsordnung keinen Raum.

Ein verkehrsberuhigter Bereich (umgangssprachlich Spielstraße) kann nur in Straßen mit sehr geringem Verkehr eingerichtet werden. Gerade das genannte Wohngebiet erfüllt diese Voraussetzungen lt. Schilderung der FW im Antrag vom 31.03.2026 nicht. Unabhängig von der Tatsache, dass eine Umsetzung nicht möglich ist, setzt ein verkehrsberuhigter Bereich eine vollkommene Umgestaltung der vorhanden Verkehrsfläche voraus. Darüber hinaus existieren auch keine temporären "Spielstraßen".

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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