Ortsratsvorlage - 2026/2383 OV
Grunddaten
- Betreff:
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Sachstand Vermietung und Renovierung Kulturhaus - Rentrisch
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Ortsratsvorlage
- Federführend:
- Gebäudemanagement (65)
- Bearbeiter:
- Elena Wunn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Rentrisch
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Kenntnisnahme
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12.03.2026
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Erläuterung
Der Ortsvorsteher bittet um Stellungnahme:
In den letzten Wochen wurde über den Einbau neuer Fenster und Türen im Bereich der Gaststätte und über mögliche Renovierungsmaßnahmen durch den neuen Pächter im Kulturhaussaal gesprochen. Zuletzt gab es Verzögerungen bei der Fenstererneuerung aufgrund von Problemen bei der Materialbereitstellung. Zudem erreichen uns weitere Hinweise der Vereine, die den Saal regelmäßig nutzen – insbesondere wird der mögliche Einbau von Treppenstufen vor der Bühne angesprochen, da dies einen größeren Verlust von Sitzplätzen bedeuten könnte. Darüber hinaus wird um enge Abstimmung der Terminplanung für Arbeiten mit den Dauernutzern gebeten.
Die Verwaltung teilt folgendes mit:
Im Kulturhaus Rentrisch ist die Erneuerung der Fenster und Türen im Bereich der Gaststätte sowie im Obergeschoss vorgesehen. Nach aktueller Rückmeldung der beauftragten Fachfirma soll der Einbau nach derzeitiger Planung spätestens bis Anfang April erfolgen. Die zuvor eingetretenen Verzögerungen waren auf Lieferengpässe beim Material zurückzuführen.
Der neue Pächter plant darüber hinaus Renovierungsarbeiten in der Gaststätte einschließlich des Obergeschosses sowie im Bereich des Kulturhaussaals. Hierzu ist jedoch festzuhalten, dass bislang kein offizieller Antrag bei der zuständigen Fachabteilung eingereicht wurde. Bauliche oder gestalterische Veränderungen dürfen grundsätzlich erst nach vorheriger Antragstellung, fachlicher Prüfung und ausdrücklicher Genehmigung durch die Fachabteilung umgesetzt werden.
Sofern Maßnahmen den Kulturhaussaal betreffen, gilt verbindlich die Vorgabe, dass der laufende Trainings- und Übungsbetrieb der Vereine in keiner Weise beeinträchtigt werden darf. Unabhängig vom konkreten Vorhaben des Pächters ist sicherzustellen, dass bestehende Dauernutzungen uneingeschränkt fortgeführt werden können. Entsprechende Arbeiten wären zeitlich und organisatorisch so zu planen, dass es zu keinen Einschränkungen kommt. Eine enge Abstimmung mit den betroffenen Nutzern ist hierbei zwingend erforderlich.
Der angesprochene Einbau von Treppenstufen vor der Bühne ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht vorgesehen. Sobald ein formeller Antrag des Pächters vorliegt, wird dieser fachlich geprüft und das weitere Vorgehen entsprechend abgestimmt.
