Beschlussvorlage - 2026/2332 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für den Bereich "Im Stegbruch" wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. Ro 12.09 "Quartiersgarage Im Stegbruch" beschlossen.
  2. Für den Bebauungsplan Nr. Ro 12.09 "Quartiersgarage Im Stegbruch" wird die Durchführung
  •           der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  •           der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie
  •           der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

beschlossen.

  1. Die beigefügten Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. Ro 12.09 "Quartiersgarage Im Stegbruch", bestehend aus
  •           Planzeichnung
  •           Begründung
  •           Umweltbericht sowie
  •           der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, hier Relevanzprüfung

werden als Vorentwurf gebilligt. Die Anlagen 1-4 sind Teil des Beschlusses.

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Erläuterung

Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans Nr. Ro 12.09 „Quartiersgarage Im Stegbruch“ besteht darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer bedarfsgerechten Stellplatzanlage im unmittelbaren Zusammenhang mit dem bestehenden bzw. geplanten Kita- und Wohnstandort entlang der Straße „Im Stegbruch“ zu schaffen.

Durch die Errichtung einer Quartiersgarage sollen Stellplätze, die bislang auf dem Gelände der Kindertagesstätte vorgesehen sind, ausgelagert werden. Hierdurch wird für die zukünftige Kita die Möglichkeit eröffnet, ihre Freiflächen funktional und gestalterisch zu optimieren und besser nutzbar zu machen.

Darüber hinaus bietet die Quartiersgarage zukünftigen Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit, Stellplätze gebündelt und zentral in Anspruch zu nehmen. Vor dem Hintergrund der bereits beschlossenen sowie der sich derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne im Bereich „Im Stegbruch“ ist davon auszugehen, dass durch die geplanten Wohnnutzungen ein erhöhter Bedarf an attraktiven und flächensparenden Stellplatzlösungen entsteht.

Das Planungsbüro agstaUmwelt aus Völklingen wurde mit der Erarbeitung und Durchführung der Bauleitplanung beauftragt.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens beziffern sich auf 10.353,00 € und werden über die HH-Stelle 5.1.10.01.552500 gedeckt.

Kosten für die Bekanntmachung in der Saarbrücker Zeitung werden über die HH-Stelle 5.1.10.01.553500 gedeckt.

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Anlagen

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