Ortsratsvorlage - 2026/2342 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Die CDU-Ortsratsfraktion bittet um Aufnahme des Tagesordnungspunktes.

Die Abteilung Gebäudemanagement teilt folgendes mit:

  •           Wäre eine Zurverfügungstellung öffentl. Flächen für legales Graffiti oder zur Gestaltung durch Schulen/Schulklassen grundsätzlich denkbar?

Grundsätzlich ist dies denkbar. In der Vergangenheit wurden bereits Flächen zur Verfügung gestellt, die anfänglich künstlerisch ansprechend gestaltet wurden.

Nach einer gewissen Zeit wurden diese Flächen jedoch mit Tags und Schmierereien überzogen, die keinen künstlerischen Anspruch mehr erkennen ließen. Infolge dessen wurden diese Projekte als gescheitert bewertet.

 

  •           Welche Flächen kämen aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich in Frage?

Zur Beantwortung dieser Frage bedarf es eines klaren politischen Willens sowie einer grundsätzlichen Akzeptanz gegenüber legaler Spraykunst.

Erst auf dieser Grundlage könnten potenzielle Flächen identifiziert und bewertet werden.

 

  •           Kann mit dem Land sowie Bahn als Träger verschiedener möglicher Straßen/Brücken ein Benehmen erzeugt werden, dass die Flächen verwendet werden?

Entsprechende Anfragen könnten gestellt werden.

Erfahrungsgemäß stellt jedoch insbesondere die Haftungsfrage ein zentrales Hindernis dar, das häufig zu einer ablehnenden Entscheidung führt.

 

Die Abteilung Straßen teilt mit, dass Flächen an Ingenieurbauwerken (städt. Brücken und Stützbauwerke) zur Verfügung stehen bzw. ausgewiesen werden können.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass städtebaulichen Aspekte abzuklären sind.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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