Ortsratsvorlage - 2026/2341 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Die CDU-Ortsratsfraktion bittet um Aufnahme des Tagesordnungspunktes.

  •           Werden die Leuchtmittel regelmäßig überprüft?

Eine regelmäßige Einzelüberprüfung der Leuchtmittel erfolgt nicht. Defekte Leuchtmittel werden im Rahmen von Meldungen festgestellt und anschließend ausgetauscht. Bei den Leuchtmitteln am Rendezvous-Platz handelt es sich um Sonderanfertigungen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1.000,00 € pro Leuchtmittel (zzgl. Montage). Ein Austausch einzelner Leuchtmittel erfolgt nicht, da dies im Hinblick auf Material-, Montage- und Wiederherstellungskosten als unwirtschaftlich anzusehen ist.

 

  •           Erfolgt eine regelmäßige Reinigung der Dachflächen?

Die Reinigung der Dachflächen erfolgt bedarfsorientiert.

Aufgrund des aktuellen Verschmutzungsgrades ist eine Reinigung für das Frühjahr 2026 vorgesehen. Eine Angebotsabfrage wurde bereits veranlasst.

 

  •           Wird Graffiti o.ä. an öffentl. Gebäuden wie dem Rendezvous-Platz zur Anzeige gebracht?

Ja, entsprechende Sachbeschädigungen werden grundsätzlich zur Anzeige gebracht.

Eine tägliche Anzeigeerstattung ist jedoch aufgrund der Vielzahl vergleichbarer Delikte im gesamten Stadtgebiet sowie der begrenzten Personalkapazitäten nicht möglich.

 

  •           Sind die gesetzlichen Hürden für eine Kameraüberwachung zum Schutz dieser städt. Immobilie überwindbar?

Diese Rechtsfrage kann durch die Abteilung Gebäudemanagement nicht abschließend beantwortet werden.

Die Anfrage wird erneut an das Rechtsamt weitergeleitet. Eine erste rechtliche Einschätzung bewertet eine Videoüberwachung als kritisch.

Eine Beteiligung und Bewertung durch die unabhängige Datenschutzbehörde wäre zwingend erforderlich.

 

Die Abteilung Ordnungsaufgaben verweist auf den beigefügten Auszug des Saarländischen Datenschutzzentrums. Mit Blick auf die Ausführungen können öffentliche Stellen bauliche Anlagen überwachen um diese zu schützen, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen (alle die optisch erfasst würden) beeinträchtigt werden.

Gerade deren optische Erfassung stellt eine Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen dieser Personengruppe dar.

 

  •           Inwiefern erfolgt die Beseitigung von Graffiti sowie Beschmutzungen der Glas- und Metallflächen?

Die Entfernung von Graffiti und Verschmutzungen erfolgt – soweit technisch möglich – durch eigenes Personal (Hauswarte und Baubetriebshof).

Die Reinigung der Flächen im Bereich des Busbahnhofs kann ausschließlich durch eine Fachfirma durchgeführt werden. Entsprechende Angebote liegen der zuständigen Fachabteilung vor.

Aufgrund der derzeitigen Witterungsverhältnisse ist eine Entfernung aktuell noch nicht möglich.

 

  •           Werden spezielle Schutzbeschichtungen angebracht, die eine Reinigung erleichtern?

Grundsätzlich können Schutzbeschichtungen aufgetragen werden. Dabei handelt es sich jedoch um nicht dauerhafte Verschleißschichten, die im Zuge der Reinigung wieder entfernt werden. Nach übereinstimmender Einschätzung verschiedener Anbieter aus der Vergangenheit ist nicht davon auszugehen, dass der nachträgliche Einsatz solcher Beschichtungen zu einer wesentlichen oder nachhaltigen Erleichterung der Reinigung führt.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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