Beschlussvorlage - 2025/2306 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Titel des Bebauungsplanes wird geändert von Nr. 1008.03 "CISPA Innovation Campus Alte Schmelz" zu Nr. 1008.03 "Kulturelle Mitte Alte Schmelz"
  2. Die beigefügten Planunterlagen zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 1), der Begründung (Anlage 2) und Umweltbericht (Anlage 3) werden als Entwurf gebilligt.
  3. Für die Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung als Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
  4. Die beigefügten Planunterlagen des Bebauungsplanentwurfes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) (Anlage 4), der Begründung (Anlage 5) und dem Umweltbericht (Anlage 3), der Abwägungssynopse der frühzeitigen Beteiligung (Anlage 6), der schalltechnischen Untersuchung (Anlage 7), dem Verkehrsgutachten (Anlage 8-1 und 8-2), dem artenschutzrechtlichen Gutachten (Anlage 9), dem Fledermausgutachten (Anlage 10), der Baumkartierung (Anlage 11) sowie dem Altlastengutachten (Anlage 12-1, 12-2 und 12-3) werden gebilligt.
  5. Für den Bebauungsplan Nr. 1008.03 "Kulturelle Mitte Alte Schmelz" wird die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung als Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
  6. Die Anlagen 1-12 sind Teil des Beschlusses.
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Erläuterung

Am 07.12.2020 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1008.03 "Kulturelle Mitte Alte Schmelz" (vorher CISPA Innovation Campus Alte Schmelz) mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen (BV 2020/0452).

Ziel des Bebauungsplanes ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung von Forschungseinrichtungen und Dienstleistungen, insbesondere im IT-Bereich. Zudem sollen bereits bestehende Kultur- und Freiraumnutzungen erhalten bzw. entwickelt werden.

Neben der Umstrukturierung von Gewerbeflächen wird auch eine Verbesserung der Verkehrssituation und der Lärmproblematiken sowie die Möglichkeit, Neubauten zu realisieren, angestrebt. Ergänzend soll durch den Bebauungsplan das historische Ensemble gesichert und städtebaulich inszeniert werden. Der Bebauungsplan wird somit sowohl dem historischen Erbe als auch der Weiterentwicklung des Areals "Alte Schmelz" zur Kulturellen Mitte und ergänzenden Forschungs- und Dienstleistungseinrichtungen, insbesondere im Bereich Dudweiler Straße gerecht.

Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem Vorentwurf verkleinert. Aufgrund der weiteren Planungen und Untersuchungen wurde der Bereich der Bestandsbetriebe des produzierenden Gewerbes aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Für diesen Bereich gilt weiterhin der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1008-II "Kulturpark Alte Schmelz".

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB wurden vom Stadtrat am 29.04.2021 (BV 2021/0627) beschlossen und in der Zeit vom 02.08.2021 bis einschließlich 10.09.2021 durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in einer Abwägungssynopse (Anlage 6) zusammengefasst. Verschiedene Stellungnahmen haben zu weitergehenden Untersuchungen geführt. Aus den erfolgten Untersuchungen (u.a. Schallschutz, Verkehr, Altlasten, Arten- und Naturschutz), den Weiterplanungen und den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden die nun vorliegenden Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes erarbeitet.

Nach Billigung des vorliegenden Entwurfsstandes des Bebauungsplanes und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung als Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Sofern die dort eingehenden Stellungnahmen keine grundlegenden Änderungen des vorliegenden Entwurfsstandes erforderlich machen, kann die Teiländerung des Flächennutzungsplanes festgestellt und der Bebauungsplan anschließend als Satzung beschlossen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Planungskosten sowie Kosten für erforderliche Gutachten werden über die Buchungsstelle 5.1.10.01.552500 finanziert.

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Anlagen

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