Beschlussvorlage - 2025/2288 INFO
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantragung Förderung "Sanierung kommunaler Sportstätten" zur Sanierung der Ingobertushalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gebäudemanagement (65)
- Bearbeiter:
- Annika Schmitt
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6); Stadtentwicklung (61); Justitiariat (13); Rechnungsprüfung (03); Haushalt (20); Zentrale Dienste (10)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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16.12.2025
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Erläuterung
Die Stadt St. Ingbert beabsichtigt die Beantragung einer Förderung beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Förderprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten" für die Sanierungsmaßnahme der Ingobertushalle.
Die Stadt St. Ingbert ist durch den Bundestagsabgeordneten Herrn Esra Limbacher über das Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" informiert und dazu aufgerufen worden, entsprechende Projekte zunächst bei Ihm sowie über das Förderportal "easy-online" einzureichen.Mit dem Programm werden die Städte und Gemeinden bei der Sanierung wichtiger Sport-Infrastruktur vor Ort unterstützt. Hierbei handelt es sich um die ersten Mittel, die im Rahmen der sogenannten "Sportmilliarde" investiert werden können. Solche Projekte sind von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.
Eckdaten des Förderrahmens:
· Förderhöchstbetrag 8 Mio. €
· Der von der Kommune aufzubringende Eigenanteil beträgt in jedem Fall und
unabhängig von einer finanziellen Beteiligung mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
· Möglichkeit der Finanzierung über Dritte
· Gegenstand der Förderung ist eine umfassende bauliche Sanierung und
Modernisierung der fördergegenständlichen Sportstätten
· Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Das kann dann der Fall
sein, wenn dies im Vergleich zur Sanierung die nachweislich wirtschaftlichere Variante ist.
- Effizienzgebäude-Stufe bei Sanierungsmaßnahme min. 85; Effizienzgebäude Stufe70 oder besser wirkt sich positiv auf die Bewertung des Antrags aus
Nach positivem Beschluss der Förderung durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird eine detaillierte Finanzierung aufgestellt.
Neben der oben beschriebenen Förderung gibt es des Weiteren das Infrastrukturpaket.
Das Infrastrukturpaket bündelt zentrale Investitionen, um öffentliche Gebäude, Verkehrsanlagen und digitale Systeme zu modernisieren.
Es sorgt für sichere, leistungsfähige und zukunftsfeste Strukturen.
Damit werden Betriebssicherheit, Effizienz und Servicequalität nachhaltig verbessert.
Es wird vonseiten der Verwaltung befürwortet, das Projekt der Sanierung der Ingobertushalle bei beiden Förderprogrammen anzumelden.
Sachstand zur Ingobertushalle:
Die Ingobertushalle befindet sich an einer innerstädtisch prädestinierten Lage im sog. "Rathauscarré" zwischen der Stadthalle, der Freiwilligen Feuerwehr und dem Rathaus in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes.
Die Ingobertushalle wurde 1974 als Mehrzweckhalle für Vereinssport und sonstige kulturelle Aktivitäten errichtet. Konzipiert als Dreifeldhalle mit Zuschauertribüne kann sie insgesamt 1400 Hallenbesucher beherbergen. Die Tiefgarage im Untergeschoss unter dem Hallengebäude bietet 62 PKW-Stellplätze, die zunächst ausschließlich dem Hallenbetrieb dienen sollten.
Seit einem Fahrzeugbrand in der Tiefgarage im Frühjahr 2022 ist die Halle eingeschränkt nutzbar. Es wurde eine Nutzungsänderung beantragt, die nur noch eine Schul- und Vereinssportnutzung ohne Zuschauerbeteiligung vorsieht.
Zudem wurde eine neue Lüftungsanlage eingebaut sowie der Brandschutz teilweise ertüchtigt.
In St. Ingbert steht als Mehrzweckhalle mit den genannten Anforderungen der Ingobertushalle zurzeit nur noch die Rohrbachhalle zur Verfügung.
Damit besteht ein großer Bedarf an einer Mehrzweckhalle, welche die Sporthallennutzung mit Zuschauerbeteiligung sowie darüberhinausgehende kulturelle Aktivitäten in einer innerstädtisch bevorzugten Lage ermöglicht.
Eine Sanierung der über 50 Jahre alten Ingobertushalle ist aus diversen bautechnischen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten dringend notwendig, um eine nachhaltige Nutzung sowie die Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die soziale Integration in der Kommune zu gewährleisten.
Derzeit ist eine Bestandsaufnahme des Gebäudes durch die Firma PLAN4 Software GmbH Freiburg in Bearbeitung und wird voraussichtlich frühestens in der KW 51 vorliegen.
Die Arbeiten haben am Montag, 17.11.2025 mithilfe einer Drohne und eines 3D-Scanners begonnen.
Aspekte, die für eine Sanierung relevant sind:
· Brandschutz
· Barrierefreiheit
· energetische Sanierung der Außenhülle
· moderne Haustechnik (Licht, Energie, Fassade)
· wirtschaftliche Gebäudeunterhaltung
· Schadstoffuntersuchung
· Freigabe der Halle für Zuschauerbeteiligung
· Integration von weiteren Nutzungen, die aus Sicht der innerstädtisch
prädestinierten Lage sinnvoll sind, z.B. Zivilschutz
Anlagen:
- Schreiben Esra Limbacher
- Projektaufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- Präsentation "Zukunft der Ingobertushalle"
