Beschlussvorlage - 2025/2216 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Satzung für den Integrationsbeirat der Stadt St. Ingbert
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Soziales und Integration (51)
- Bearbeiter:
- Claudia Motsch
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Kultur (1)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Bildungs-, Sozial- und Tourismusausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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16.12.2025
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Erläuterung
Mit Wirkung vom 22. Dezember 2023 wurde der § 50 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) dahingehend geändert, dass Gemeinden mit einem Ausländeranteil von mindestens zehn vom Hundert einen Integrationsbeirat bilden sollen. Dieser soll die Interessen der in St. Ingbert lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte vertreten, den Stadtrat und die Verwaltung in Fragen der Integration beraten sowie Maßnahmen zur Förderung des Zusammenlebens aller Bevölkerungsgruppen anregen.
Zum durch Gesetz festgelegten Stichtag 08. Juni 2024 betrug der in der Stadt St. Ingbert gemeldete Ausländeranteil 12,10 % und liegt damit über dem gesetzlichen Schwellenwert.
Nach § 50 KSVG i. V. m. den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes (KWG) sind die rechtlichen Grundlagen für die Bildung eines Integrationsbeirates gegeben. Die näheren Regelungen werden durch Satzung bestimmt.
Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist daher der Erlass einer Satzung über die Bildung eines Integrationsbeirates erforderlich. Gleichzeitig soll die bisher bestehende Satzung über die Bestellung eines Integrationsbeauftragten aufgehoben werden, da deren Aufgaben künftig durch den Integrationsbeirat wahrgenommen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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431,3 kB
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2
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127,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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408,6 kB
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