Beschlussvorlage - 2025/2216 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Es wird ein Integrationsbeirat für die Stadt St. Ingbert gebildet.
  2. Die Satzung über die Bildung eines Integrationsbeirates der Stadt St. Ingbert wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
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Erläuterung

Mit Wirkung vom 22. Dezember 2023 wurde der § 50 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) dahingehend geändert, dass Gemeinden mit einem Ausländeranteil von mindestens zehn vom Hundert einen Integrationsbeirat bilden sollen. Dieser soll die Interessen der in St. Ingbert lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte vertreten, den Stadtrat und die Verwaltung in Fragen der Integration beraten sowie Maßnahmen zur Förderung des Zusammenlebens aller Bevölkerungsgruppen anregen.

Zum durch Gesetz festgelegten Stichtag 08. Juni 2024 betrug der in der Stadt St. Ingbert gemeldete Ausländeranteil 12,10 % und liegt damit über dem gesetzlichen Schwellenwert.

Nach § 50 KSVG i. V. m. den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes (KWG) sind die rechtlichen Grundlagen für die Bildung eines Integrationsbeirates gegeben. Die näheren Regelungen werden durch Satzung bestimmt.

Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist daher der Erlass einer Satzung über die Bildung eines Integrationsbeirates erforderlich. Gleichzeitig soll die bisher bestehende Satzung über die Bestellung eines Integrationsbeauftragten aufgehoben werden, da deren Aufgaben künftig durch den Integrationsbeirat wahrgenommen werden.

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Finanz. Auswirkung

Die notwendigen Mittel sind in die Haushalte einzustellen.

 

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Anlagen

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